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Motormexa, S.A. de C.V.

Klarstellung im Hinblick auf den Haftbefehl gegen Rufino Vigil Gonzalez, Vorstandsvorsitzender der Grupo SIMEC

Guadalajara, Mexiko, July 8, 2010 (ots/PRNewswire)

In Bezug auf eine
Pressemitteilung der Grupo SIMEC S.A.B.  vom 21. Juni 2010 bezüglich
eines von der Grupo Reforma herausgegebenen Artikels möchte Miguel
Angel Rubio von Motormexa die im Folgenden aufgeführten Sachverhalte
klarstellen.
1.- Motormexa S.A. de C.V. und seine Aktionäre haben alle ihre
Schulden an die Kreditgeber am 16. Dezember 2002 in Anwesenheit eines
Notars und der Vertreter der Finanzinstitute zurückbezahlt.
2.- Motormexa, S.A. de C.V. hat am 10. Oktober 2006 ein
Strafverfahren gegen Herrn Rufino Vigil Gonzalez eingeleitet. Er
steht im Verdacht, folgende Verbrechen begangen zu haben: Fälschung
von Unterschriften, Verwendung gefälschter Dokumente (in Höhe von 200
Mio. USD), Simulation rechtlicher Schritte und Beweisfälschung,
falsche Angaben gegenüber Behörden, Verfahrensbetrug sowie versuchter
Betrug.
3.- Die von der Staatsanwaltschaft in Mexiko-Stadt ("Procuraduria
General de Justicia del Distrito Federal") einberufenen Experten
veröffentlichten am 2. März 2007 einen Bericht, in dem eindeutig
dargelegt wird, dass die angeblich von Motormexa und seinen
Aktionären stammenden Unterschriften in den Dokumenten gefälscht sind
und keinesfalls den betreffenden Personen zugeschrieben werden
können.
4.- Basierend auf einer detaillierten Reihe von
Schlussfolgerungen aus der Voruntersuchung der Staatsanwaltschaft Nr.
FPC-74-T2-692-06-10, entschied Rechtsanwältin Blanca Rosa Ham Garcia,
Bezirksstaatsanwältin 74 im Bundesbezirk Mexiko-Stadt, in ihren
Schlussfolgerungen, ein Strafverfahren gegen Rufino Vigil Gonzalez
einzuleiten. Er wird des Verfahrensbetrugs gegen die Kläger und deren
Besitzer angeklagt. Richter 32 in Strafsachen des Bundesbezirks
Mexiko-Stadt, Staatsanwalt Jesus Ubando Lopez, sollte hierzu den
entsprechenden Haftbefehl erlassen.
5.- Der Richter erliess nach Untersuchung des Falls am 16. Juni
2010 einen Haftbefehl gegen Rufino Vigil Gonzalez für das Verbrechen
des Verfahrensbetrugs (ohne Recht auf Freilassung auf Kaution).
6.- Rufino Vigil Gonzalez ist nicht auffindbar, weswegen der
Haftbefehl bislang nicht aufgeführt werden konnte. Die
Bezirksstaatsanwaltschaft des Bundesbezirks Mexiko-Stadt ("Procurador
General de Justicia del Distrito Federal") sucht gemeinsam mit
INTERPOL seinen Aufenthaltsort, um ihn festzunehmen. Er wird daher
als Justizflüchtling betrachtet.
Die offiziellen Dokumente der rechtlichen Verfahren finden Sie
unter http://www.vigilsimec.com.

Pressekontakt:

CONTACT: Juan Covarrubias, Motormexa, +52-333-880-5656,
info@motormexa.com