ECHA - European Chemicals Agency
ECHA Ruft Unternehmen auf zur Bereitschaft und zur rechtzeitigen Benachrichtigung
Helsinki (ots/PRNewswire)
Die EU-Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP - Regulation on Classification, Labelling and Packaging) erlässt eine neue Rechtsvorschrift für im EU-Markt tätige Chemieunternehmen. Ab 1. Dezember 2010 sind diese verpflichtet, ihre gefährlichen Substanzen gemäss den CLP-Gesetzen einzustufen und zu kennzeichnen.
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Die Industrie muss die Einstufung und Kennzeichnung der auf den Markt gebrachten Substanzen einem Zentralen Verzeichnis melden, dem sogenannten Classification & Labelling Inventory (Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis). Die Datenbank wird von der ECHA (Europäische Chemikalienagentur) eingerichtet und unterhalten. Die erste Meldefrist ist der 3. Januar 2011. Schlüsselinformationen aus dem Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis werden auch auf der Internetseite der ECHA veröffentlicht. Vertrauliche Geschäftsinformationen werden der Öffentlichkeit nicht bekannt gegeben.
Die Europäische Chemikalienagentur schätzt, dass die Anzahl der Meldungen in Millionen gezählt werden wird und rät Firmen dazu, ihre CLP-Meldung rechtzeitig vorzubereiten. ECHA und nationale Helpdesks in allen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes haben sich auf die Unterstützung der Industrie, und besonders der KMUs, zur neuen Konformitätsherstellung eingestellt.
Die Mitteilung ist kostenfrei und die verschiedensten IT-Übertragungsinstrumente stehen bereit. Die Meldefrist am 3. Januar 2011 bezieht sich auf alle Substanzen, die sich zum 1. Dezember 2010, unabhängig von ihrem Volumen, auf dem Markt befinden.
Unter der CLP-Regelung werden Informationen bezüglich der Gefahren von Substanzen und Mischungen auf Etiketten verfügbar gemacht. Piktogramme, Signalwörter, Gefahrenerklärungen und Warnaussagen wird es Herstellern, Importeuren, Endnutzern und Vertreibern erlauben, auf einfachem Wege Informationen über die Gefahren von Substanzen und Mischungen zu teilen.
Die EU-Regelung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung wird ein hohes Mass an Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Gefahren der chemischen Nutzung auf Arbeit und zu Hause darstellen. Die CLP-Vorschrift basiert auf dem global harmonisierten System der Einstufung und Kennzeichnung der Vereinten Nationen (Globally Harmonized System of Classification and Labelling - UN GHS). Die weltweite Standardisierung wird den Handel zwischen EU und Nicht-EU-Ländern vereinfachen, denn von nun an werden bei Exporten im Heimat- und im Zielland die gleichen Beschreibungen von Gefahrensubstanzen genutzt.
Weitere Informationen: Der Abschnitt CLP auf der Homepage der ECHA (in 22 Sprachen): http://echa.europa.eu/clp_en.asp Nationale Helpdesks in allen EU-Mitgliedsstaaten: http://echa.europa.eu/help/nationalhelp_en.asp Pressekontakte: ECHA PRESS OFFICE press@echa.europa.eu
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