BVG: Bundesrat muss Mindestzinssatz anheben
Bern (ots)
Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, fordert für 2014 eine Anhebung des Mindestzinssatzes in der beruflichen Vorsorge von 1.5 auf 2.25 Prozent. Obschon letztes Jahr die meisten Pensionskassen eine Performance von 6 bis 7 Prozent erzielten, wurde der Mindestzinssatz letztes Jahr vom Bundesrat auf dem historischen Tiefststand von 1.5 Prozent belassen. Die Entwicklung der Performance ist 2013 weiterhin anständig. Bei der Festlegung des Satzes für 2014 besteht deshalb klar Nachholbedarf.
Der Mindestzinssatz ist eine wichtige Grösse der beruflichen Vorsorge. Er legt fest, zu welchem Zinssatz das Altersguthaben der Erwerbstätigen mindestens verzinst werden muss. Damit bestimmt der Mindestzinssatz die künftige Rentenhöhe in massgeblich mit. Der Mindestzinssatz ist eine kurzfristige Grösse, welche der Bundesrat jedes Jahr neu festlegen kann. Er muss sich dabei an der Entwicklung "marktgängiger Anlagen", insbesondere der Bundesobligationen sowie der Aktien, Anleihen und Immobilien orientieren. Die Entwicklung der Finanzmärkte war letztes Jahr sehr erfreulich. Die meisten Pensionskassen erzielten eine Performance zwischen 6 und 7 Prozent. Trotzdem beliess der Bundesrat den Mindestzinssatz auf dem Allzeittief von 1.5 Prozent.
Erheblicher Nachholbedarf
Die Entwicklung der Renditen ist im Jahr 2013 nach wie vor anständig. Der SMI z.B. stand Ende Juli 2013 über 20 Prozent höher als noch ein Jahr zuvor. Die für die Berechnung des Mindestzinssatzes angewandten Formeln berücksichtigen Anlagen in Aktien und Immobilien nur geringfügig. Eine gewisse Zurückhaltung bei der Berücksichtigung dieser Anlagekategorien ist nachvollziehbar, um zu starke Ausschläge des Mindestzinssatzes zu vermeiden. Noch weiter gehende Sicherheitsabschläge, wie sie der Bundesrat und die Mehrheit der BVG-Kommission vornehmen, sind jedoch unhaltbar und im Gesetz nicht vorgesehen. An den positiven Entwicklungen an den Finanzmärkten müssen auch die Versicherten beteiligt werden. Wird jeweils in guten Jahren der Mindestzinssatz mit Verweis auf künftige Risiken nicht angehoben und in schlechteren Jahren weiter gesenkt, setzt eine Spirale nach unten ein. Deshalb ist eine Erhöhung des Mindestzinssatzes für 2014 zwingend. Die von der Arbeitnehmendenseite verwendeten Formeln ergeben auf der Grundlage der neuesten verfügbaren Monatszahlen einen Mindestzinssatz von 2.14 bzw. 2 Prozent. Es besteht jedoch auf Grund der letztjährigen, viel zu tiefen Festlegung für 2013 erheblicher Nachholbedarf. Deshalb muss der Mindestzinssatz auf mindestens 2.25 Prozent angehoben werden.
Richtiges Signal zur richtigen Zeit
Wird der Mindestzinssatz systematisch zu tief angesetzt, verliert die zweite Säule ihre Attraktivität und den Rückhalt in der Bevölkerung. Vor dem Hintergrund der anstehenden Reform "Altersvorsorge 2020", welche eine drastische Senkung des Umwandlungssatzes vorsieht und den Versicherten weitere Opfer abverlangt, ist es dringend notwendig, das Vertrauen mit einem positiven Signal zu stärken. Es ist nicht legitim, mit Verweis auf mögliche künftige Risiken jede Erhöhung des Mindestzinssatzes zu verweigern. Die Versicherten werden nur bereit sein, gewisse Opfer zu tragen, wenn sie bei guten Resultaten in Form einer anständigen Verzinsung des Alterskapitals beteiligt werden. Es ist höchste Zeit dafür.
Kontakt:
Matthias Kuert, Leiter Sozialpolitik, Tel. 031/370.21.11 oder
078/625.72.73, www.travailsuisse.ch