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Das Parlament muss sich um die berufstätigen, pflegenden Angehörigen kümmern

Bern (ots)

Die Behandlungsfrist von zwei parlamentarischen Initiativen zu den pflegenden Angehörigen, 2011 von der damaligen Nationalrätin Lucrezia Meier-Schatz eingereicht, läuft ab. Morgen hat das Parlament die Möglichkeit, sie zu verlängern. Diese Verfahrensformalität scheint auf Widerstand zu stossen, obwohl es für viele Kreise unbestritten ist, dass die generationenübergreifende Hilfe innerhalb der Familien gefördert und vereinfacht werden muss. Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation der Arbeitnehmenden, ruft die Parlamentarierinnen und Parlamentarier dazu auf, die Diskussion über diese Thematik nicht zu stoppen.

In naher Zukunft wird es in der Schweiz immer mehr ältere Menschen geben, die Pflege und Unterstützung benötigen. Viele der Betroffenen wünschen sich, solange wie möglich zuhause leben können. Um ihnen das zu ermöglichen, bieten ihnen die Angehörigen ihre Hilfe an - auch wenn sie daneben noch berufstätig sind. Diese grosse von den Arbeitnehmenden geleistete Arbeit findet wenig Anerkennung und, was noch schlimmer ist, gefährdet wegen der fehlenden Erholung die Gesundheit der Hilfeleistenden. Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungspolitik bei Travail.Suisse, unterstreicht: "Oft müssen pflegende Angehörige - es sind vor allem Frauen - aufgrund der zu hohen Belastung auf jede Berufstätigkeit verzichten. Das ist für die Betriebe, die unter einem Mangel an Fachkräften leiden, ein grosser Verlust."

Die erste 2011 von Nationalrätin Lucrezia Meier-Schatz eingereichte parlamentarische Initiative fordert eine Betreuungszulage von 25 Franken pro Monat für pflegende Angehörige. Mit dieser vor allem symbolischen Zulage soll die ehrenamtlich innerhalb der Familien geleistete Arbeit anerkannt werden. Die zweite parlamentarische Initiative verlangt einen bezahlten Urlaub von sieben Tagen pro Jahr für Personen, die ihre älteren, behinderten oder chronisch kranken Angehörigen unterstützen, begleiten und pflegen. Beide Initiativen wurden vom Nationalrat und seiner vorberatenden Kommission angenommen. Die Behandlungsfrist läuft indes bald ab und die Massnahmen, die der Bundesrat vorsieht, um die pflegenden Angehörigen zu entlasten, sind nach wie vor nicht bekannt. Es ist deshalb zu hoffen, dass das Parlament die zwei Vorstösse morgen nicht abschreibt. Die Kommission muss ihre Arbeiten in diesem sensiblen Bereich fortsetzen.

Am 25. Oktober 2016 wird Travail.Suisse im Rahmen einer halbtägigen Veranstaltung die Internetseite www.info-workcare.ch, die sich an berufstätige Personen richtet, die Angehörige pflegen, lancieren. Diese erste nationale Plattform verfolgt das Ziel, die generationenübergreifende Hilfe innerhalb der Familien zu stärken, indem sie den Betroffenen kostenlos Informationen, Tipps, Serviceleistungen und Kontaktadressen zur Verfügung stellt. Interessierte können sich über die Website von Travail.Suisse www.travailsuisse.ch für diese Veranstaltung anmelden.

Kontakt:

Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungspolitik, Tel.
079/598'06'37, www.travailsuisse.ch

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