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OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen: Der Nationale Kontaktpunkt (NKP) muss mehr sein als eine reine Dialogplattform!

Bern (ots)

Für Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation der Arbeitnehmenden, sind die heute veröffentlichten Empfehlungen der Peer Review (1) der OECD an die Adresse des Nationalen Kontaktpunkts (NKP) der Schweiz für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen richtig, aber sie genügen nicht. So sollte sich der Nationale Kontaktpunkt im Falle des Scheiterns eines Schlichtungsverfahrens insbesondere dazu äussern können, ob ein Verstoss gegen die OECD-Leitsätze vorliegt oder nicht.

Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sind die Empfehlungen der Regierungen der 35 OECD-Mitgliedstaaten sowie von elf weiteren Staaten an ihre Unternehmen. Die Leitsätze verpflichten die unterzeichnenden Staaten, einen Nationalen Kontaktpunkt (NKP) einzurichten, welcher die Einhaltung der Leitsätze fördert und bei welchem Verstösse gemeldet werden können. Der Schweizer NKP ist im Seco angesiedelt.

Eine der Empfehlungen der Peer Review unterstreicht, dass die Leitsätze in der Zivilgesellschaft nicht genügend bekannt sind und der NKP seine Aktivitäten, um ihre Bekanntheit zu erhöhen, verstärken sollte. Allerdings ist das begrenzte Interesse der Zivilgesellschaft weniger der schwachen Bekanntheit der Leitsätze geschuldet als vielmehr der Tatsache, dass die multinationalen Unternehmen im Falle eines Verstosses keine Konsequenzen zu befürchten haben. Tatsächlich muss sich der der NKP der Schweiz darauf beschränken, den Dialog zwischen den Parteien zu fördern, und kann sich nicht dazu äussern, ob ein Verstoss gegen die Leitsätze vorliegt.

Travail.Suisse ist der Ansicht, dass folgende Massnahmen ergriffen werden müssen, wenn die Leitsätze ein griffiges Instrument für verantwortliches Handeln der multinationalen Unternehmen bleiben sollen:

   - Das Schlichtungsverfahren sollte nicht nur den Dialog fördern. 
     Wenn das Verfahren scheitert, muss sich der NKP dazu äussern 
     können, ob ein Verstoss vorliegt. Bei anderen NKP ist dies der 
     Fall. Die Unternehmen, die sich weigern, am 
     Schlichtungsverfahren teilzunehmen, sind zu bestrafen.
   - Der NKP-Beirat, der 2013 eingerichtet worden ist, muss zu einem 
     Überwachungsorgan werden. Er sollte nicht einfach nur über die 
     laufenden Fälle informiert werden, sondern in letzter Instanz 
     auch entscheiden können.
   - Der Schweizer NKP muss eine noch aktivere Rolle spielen bei den 
     von den verschiedenen NKP gemeinsam unternommenen Anstrengungen,
     verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten zu fördern und 
     negative Folgen von Geschäftspraktiken auf Gesellschaft und 
     Umwelt zu vermeiden.
   - Die Unternehmen, die eine Exportrisikogarantie haben, sollen die
     Leitsätze nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern sich auch 
     formell verpflichten müssen, sie einzuhalten.

(1) https://mneguidelines.oecd.org/ncppeerreviews.htm

Kontakt:

Denis Torche, Vertreter von Travail.Suisse im NKP-Beirat und Leiter
Aussenpolitik, Tel. 079 846 35 19, www.travailsuisse.ch

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