Steuervorlage 17: Gegenfinanzierung der Wirtschaft bleibt ungenügend
Bern (ots)
Anlässlich seiner gestrigen Sitzung hat sich der Vorstand von Travail.Suisse, des unabhängigen Dachverbands der Arbeitnehmenden, eingehend mit den vom Bundesrat verabschiedeten Eckwerten der Steuervorlage 17 befasst. Er fordert, dass die Steuerverluste für Bund, Kantone und Gemeinden stärker reduziert werden. Dies bedingt eine gewichtigere Gegenfinanzierung von Seiten der Wirtschaft. Nur wo wird der deutlichen Ablehnung der Unternehmenssteuerform III (USR III) im Februar dieses Jahres durch mehr als 59 Prozent der Stimmenden voll Rechnung getragen.
Gegenüber der USR III reduziert die Steuervorlage 17 die Steuerverluste für den Bund noch in ungenügendem Masse. Zudem trägt sie nicht dazu bei, den ruinösen Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen zu stoppen, der durch die bevorstehende Abschaffung der kantonalen Steuerprivilegien zusätzlich befeuert worden ist.
Travail.Suisse schlägt hauptsächlich zwei Massnahmen vor, um diesbezüglich Abhilfe zu schaffen: Die erste besteht darin, den Bundesanteil an der Unternehmenssteuer von 8.5 auf 10 Prozent zu erhöhen. Dies würde dem Bund zwischen 600 und 700 Millionen Franken einbringen und die Steuerverluste auf ein Minimum senken. Da die Kantone ihre Steuersätze bereits erheblich reduziert haben oder sie beabsichtigen, dies noch zu tun, besteht für eine Erhöhung der Unternehmenssteuer Handlungsspielraum. Dieser kann genutzt werden, ohne das Risiko einzugehen, dass multinationale Gesellschaften ins Ausland ziehen.
Die zweite Massnahme sieht vor, die Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen nicht zu 70 Prozent, sondern zu 100 Prozent zu besteuern. Damit werden die Steuerverluste auf Ebene der Kantone und Gemeinden verkleinert und grosse Leistungskürzungen zulasten der Bevölkerung verhindert. Eine identische Besteuerung der Arbeits- und Kapitaleinkommen ist unter dem Blickwinkel der Gleichbehandlung nötig und wird die Annahme der Steuervorlage durch die Bevölkerung klar begünstigen.
Ungenügende Erhöhung der Kinderzulagen
Bezüglich der sozialen Ausgleichsmassnahmen erachtet der Vorstand von Travail.Suisse die Erhöhung des Mindestbetrags der Kinderzulagen um 30 Franken als klar ungenügend. In einigen Kantonen würde eine solch knauserige Erhöhung zu gar keiner Verbesserung führen. Es braucht für alle Kantone eine deutlichere Erhöhung der Kinderzulagen, die dazu beiträgt, einen grösseren Anteil der direkten Kinderkosten zu decken.
Kontakt:
Denis Torche, Leiter Steuerpolitik, Tel. 031 370 21 11 oder
079 846 35 19, www.travailsuisse.ch