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Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein: Verona Pooth ist unschuldig

Köln (ots)

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat sämtliche
Ermittlungsverfahren gegen die Entertainerin Verona Pooth ohne 
Schuldvorwurf eingestellt.
In einem Verfahren ist die Staatsanwaltschaft dem Verdacht 
nachgegangen, Verona Pooth habe sich der Beihilfe zur Untreue zum 
Nachteil der Fa. Maxfield GmbH durch die Entgegennahme privater 
Entnahmen strafbar gemacht. Die Staatsanwaltschaft hat in ihrer 
verfahrensabschließenden Verfügung festgestellt, dass der Verdacht 
einer strafbaren Handlung durch Verona Pooth nicht aufrecht erhalten 
werden kann.
In einem weiteren Ermittlungsverfahren gegen Verona Pooth war die 
Staatsanwaltschaft dem Verdacht der Steuerhinterziehung nachgegangen.
Konkret wurde Verona Pooth vorgeworfen, Sonderprovisionen an ihr 
Management in einer siebenstelligen Größenordnung zu Unrecht als 
Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht zu haben. Bereits im 
Sommer 2009 hatte das zuständige Finanzamt die zunächst nicht als 
Betriebsausgaben anerkannten Provisionen steuerlich anerkannt. Nach 
genauer Betrachtung aller Umstände hat die Staatsanwaltschaft das 
Ermittlungsverfahren mangels des Verdachts strafbarer Handlungen 
eingestellt.
Sämtliche bislang medial kommunizierten Vorwürfe haben sich damit 
als völlig haltlos herausgestellt.
In einem Nebenbereich des Verfahrens ging es um die Nichterklärung
von Spekulationserträgen aus Geldmarktfonds in Höhe von insgesamt 
60.000 EUR in den Jahren 2002 und 2003. Das Fehlen der entsprechenden
Angaben in den Steuererklärungen war bereits vor fünf Jahren bei 
einer Betriebsprüfung aufgefallen und ging auf eine Nachlässigkeit 
eines ehemaligen Steuerberaters von Frau Pooth bei der Erstellung der
Steuererklärung zurück.
Bis zuletzt war zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft in 
diesem Verfahrenskomplex strittig, ob es überhaupt den Verdacht einer
strafbaren Handlung gibt. Letztlich hat sich Frau Pooth rein aus 
Gründen der Verfahrensökonomie bereiterklärt, zur Beendigung des 
Verfahrens eine von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagene Geldauflage
in Höhe von 30.000 EUR an die SOS Kinderdörfer zu leisten, um sich 
unbelastet von weiteren strafrechtlichen Ermittlungen auf ihr 
berufliches Wirken und ihre Familie konzentrieren zu können.
Nach dem Sinn des Gesetzes beseitigt die Leistung einer 
Geldauflage in Fällen nicht schwerwiegender Vorwürfe das öffentliche 
Interesse an weiterer Strafverfolgung. Eine Einstellung gegen 
Geldauflage beinhaltet keinen Schuldvorwurf, die Geldauflage stellt 
keine Geldstrafe dar und hat keinen Strafcharakter. Der Betroffene 
eines Ermittlungsverfahrens gilt auch in Fällen einer Einstellung 
gegen Geldauflage weiter als unschuldig.
Zudem wurde ein weiteres Verfahren gegen Verona Pooths Ehemann, 
den Unternehmer Franjo Pooth, ohne Auflagen oder Schuldvorwurf 
eingestellt, in dem es um den Vorwurf der Untreue zum Nachteil der 
Maxfield GmbH ging. Bereits im Juni 2010 wurde ein Verfahren gegen 
Franjo Pooth, das den Verdacht der Steuerhinterziehung zum Inhalt 
hatte, mangels Tatverdachts eingestellt.
Mit der Einstellung der genannten Verfahren sind sämtliche 
Strafverfahren gegen Verona Pooth und Franjo Pooth beendet.
Für Rückfragen steht Ihnen der Verteidiger von Verona Pooth und 
Franjo Pooth, Rechtsanwalt Benedikt Pauka, zur Verfügung: 
0221-515159.
Etwaige Interviewanfragen an Frau Pooth richten Sie bitte an die 
L.A.R.A.Enterprises.com GmbH. Telefon: 030-25760710.
(Pauka, Rechtsanwalt)

Pressekontakt:

L.A.R.A. Enterprises.com GmbH
Große Präsidentenstraße 10
D-10178 Berlin
Tel. +49 (0)30-25760710
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