DAKOMED - Dachverband Komplementärmedizin
Fünf Jahre Verfassungsartikel 118a Komplementärmedizin - Keine der Kernforderungen ist zum heutigen Zeitpunkt erfüllt
Bern (ots)
Eine von Dakomed in Auftrag gegebene repräsentative Studie zeigt: die Nachfrage nach Komplementärmedizin ist ungebrochen. Der Dakomed ist entsprechend enttäuscht über die zögerliche Umsetzung des Volkswillens.
Am 17. Mai 2009 nahm das Schweizer Volk mit Zweidrittelmehrheit die Vorlage «Ja zur Komplementärmedizin» an und verankerte den Artikel 118a in der Verfassung: «Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin.» Ein für allemal wurde klar, wie breit die Komplementärmedizin in der Bevölkerung abgestützt ist. Das bestätigt eine neue Studie, die durch ValueQuest im Auftrag von Dakomed im April 2014 durchgeführt wurde.
Fünf Jahre nach der Volksabstimmung ist die Bilanz zur Umsetzung der mit dem Verfassungsartikel verbundenen fünf Kernforderungen durchzogen:
- Förderung der integrativen Medizin (Zusammenarbeit von Schul- und Komplementärmedizin) im ambulanten und stationären Bereich. Es konnten Berührungsängste abgebaut werden. Eine tragende Zusammenarbeit im Interesse des Patienten ist indessen noch lange keine Selbstverständlichkeit. - Aufnahme ärztlicher Richtungen der Komplementärmedizin in die Grundversicherung und in die weiteren Sozialversicherungen (SUVA, Militär- und Invalidenversicherung). Die Vergütung erfolgt zurzeit provisorisch bis 2017. Das Gesundheitsdepartement plant, die von entsprechend ausgebildeten Ärzten ausgeübte Komplementärmedizin in der Grundversicherung definitiv den anderen medizinischen Fachrichtung gleichzustellen und damit grundsätzlich von einer Leistungspflicht auszugehen. Dazu sind zwei Verordnungsänderungen(KVV und KLV) nötig. Solche Anpassungen wurden in der Vergangenheit innert weniger Monate vollzogen. - Förderung von Lehre und Forschung. Das vom Ständerat bereits revidierte Medizinalberufegesetz MedBG sieht die Vermittlung von Grundkenntnissen über Komplementärmedizin in allen medizinischen Studienrichtungen und der Pharmazie vor. Der Nationalrat berät als nächster das Gesetz. Damit die Universitäten dies auch umsetzen, müssen die Lernzielkataloge der jeweiligen Fachrichtungen angepasst werden. In drei medizinischen Fakultäten (BE, ZH, VD) gibt es komplementärmedizinische Institute/Lehrstühle/Kommissionen. Keine Vertretung der Komplementärmedizin gibt es an den Universitäten Basel und Genf. - Schaffung nationaler Diplome und kantonaler Berufszulassungen für nichtärztliche Therapeuten. Die zwei neuen Berufe diplomierte/r Naturheilpraktiker/in und Komplementärtherapeut/in mit eidgenössischem Diplom stehen kurz vor der definitiven Anerkennung. Pilotprüfungen wurden oder werden 2014 durchgeführt. Die ersten ordentlichen höheren Fachprüfungen sind für 2015 geplant. Gespräche mit den Kantonen über einheitliche Zulassungsbedingungen sind im Fokus. - Sicherstellung der Heilmittelvielfalt. Der Nationalrat hat die Anliegen der Komplementär- und Phytoarzneimittel (Definitionen, zulassungsfreie Kleinmengenlösung, vereinfachtes Zulassungsverfahren) ins revidierte Heilmittelgesetz aufgenommen. Das Gesetz geht nun an den Ständerat. Der Widerstand von BAG (Bundesamt für Gesundheit) und Swissmedic bleibt gross.
Keine der Kernforderungen ist zum heutigen Zeitpunkt erfüllt. Die Umsetzung des Volkswillens kommt nur zögerlich voran. Ohne den ständigen Druck des Dakomed auf Politik, Behörden und Verwaltung sähe die Fünfjahresbilanz deutlich schlechter aus.
Die Zusammenarbeit in der von Bundesrat Alain Berset fortgeführten Begleitgruppe ist konstruktiv. Sie ist eine gute Basis für die Fortführung des Umsetzungsprozesses. Wir wünschten uns jedoch ein rascheres Vorgehen.
In den letzten fünf Jahren hat der Dakomed hauptsächlich auf Bundesebene für die Komplementärmedizin gekämpft. In den nächsten Jahren wird der Fokus stärker auf den Kantonen liegen, sind doch diese mehrheitlich für das Gesundheitswesen zuständig. Ihnen obliegt die Spitalplanung, ebenso die Universitätspolitik und die Berufszulassung von Ärzten, Naturheilpraktikerinnen und Komplementärtherapeuten.
Weitere Unterlagen zum Thema:
Dakomed Bulletin 19, Mai 2014 und Bevölkerungsbefragung zur Komplementärmedizin vom April 2014: www.dakomed.ch/Publikationen
Kontakt:
Edith Graf-Litscher, Co-Präsidentin Dakomed, 079 347 08 93
Christine Keller, Geschäftsführerin Dachverband Komplementärmedizin,
078 646 43 92