TarMed: Die Schweizerische Gesellschaft für Orthopädie empfiehlt den Ausstand
Montreux (ots)
TarMed aus Sicht einer bedrohten Fachgesellschaft
Der TarMed im UV-, IV- und MV-Bereich wird am 1. Mai 2003 eingeführt. Als eine der gefährdeten Fachgesellschaften hat die Schweizerische Gesellschaft für Orthopädie SGO wiederholt darauf hingewiesen, dass eine Einführung nur stattfinden kann, wenn mit der SGO eine Übergangsvereinbarung unterzeichnet ist.
In Anbetracht der existentiellen Gefährdung der orthopädischen Chirurgie durch die Einführung des Tarmed (die Mehrzahl der Korrektur-Anträge in bezug auf orthopädische Leistungen wurden nicht berücksichtigt) sowie der Tatsache, dass bis heute keine Übergangsvereinbarung unterzeichnet wurde und die Einführung in den Spitälern nicht zum gleichen Zeitpunkt wie in den Praxen erfolgt, obwohl in der Ärztekammer der FMH anlässlich der Urabstimmung dies versprochen wurde, hat der Vorstand der SGO am 29. März 2003 die Mitglieder zu einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung nach Bern eingeladen mit dem Ziel, die Konsequenzen dieses neuen Tarifwerkes aufzuzeigen und den Inhalt des Vertrages inkl. Anhängen im UV-, IV- und MV-Bereich zu erläutern.
Die Analyse hat gezeigt, dass der Tarmed für die orthopädisch-chirurgische Tätigkeit keine betriebswirtschaftliche Grundlage darstellt, die Fallkosten-Stabilisierung mit monatlich wechselnden Taxpunktwerten eine wirtschaftliche Planungsunsicherheit bedeutet, der dem Tarmed zugrunde liegende Vertrag mit seinen Anhängen eine komplizierte Überregulierung des ärztlichen Alltags zur Folge hat und die Kernkompetenzen der Fachgesellschaften (Weiter-/Fortbildung, Qualitätsmanagement) in unzulässigerweise durch den Tarif fremdbestimmt werden.
Aufgrund dieser Feststellungen haben 330 orthopädische Chirurgen (Wahlbeteiligung von 68% der 509 ordentlichen Mitglieder) beschlossen, keine schriftliche Beitrittserklärung* zum Tarmed-Vertrag abzugeben.
Als direkte daraus resultierende Massnahme hat die Mitgliederversammlung die Honorar- und Tarifkommission der SGO beauftragt, unverzüglich einen betriebswirtschaftlichen orthopädischen Tarif auszuarbeiten, welcher erlaubt, mit den Versicherern direkte Verhandlungen aufzunehmen.
Der Vorstand der SGO - Prof. Dr. med. Michel Dutoit, Präsident - Dr. med. Jürg Knessl, Vizepräsident - Dr. med. Heinz Bereiter, Pastpräsident - Dr. med. Thomas Kehl, Sekretär - Dr. med. Thomas Böni, Aktuar - Dr. med. Hans-Peter Sieber, Quästor - Dr. med. Charles Freuler, Beisitzer - Prof. Dr. med. Pierre Hoffmeyer, Beisitzer - Dr. med. Carlo De Simoni, Beisitzer - Dr. med. Jean Stalder, Beisitzer
* Art. 26.2 des Tarif-Vertrages TarMed zwischen den Versicherern gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung vertreten durch die Medizinal-Tarifkommission UVG (MTK), dem Bundesamt für Militärversicherung (BAMV), der Invalidenversicherung, vertreten durch das Bundesamt für Sozialversicherung und der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) vom 28.12.2001 lautet: "Der Beitritt der bisherigen UV-,-MV-, IV- Vertragsärzte erfolgt durch deren schriftliche Erklärung gegenüber der FMH."
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