Kein Insider-Handel mit Eichhof Aktien
Luzern (ots)
Die Strafuntersuchung wegen Verdachts auf Insidergeschäfte mit Aktien der Eichhof Holding AG im Zusammenhang mit dem geplanten Börsengang der Datacolor wird eingestellt.
Am 7. Juli 2000 gab die Eichhof Holding AG bekannt, die Datacolor, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Eichhof im Bereich Farbmetrik, an die Börse zu bringen. Am 9. August 2000 teilte sie mit, dass der Börsengang bis auf weiteres verschoben wird. Nachdem am 27. Juli 2000 die Eichhof ein grösseres Paket eigener Aktien verkauft hatte, wurde in der Presse der Verdacht auf mögliche Insiderdelikte laut. Gestützt auf eine interne Untersuchung der Börsenaufsicht wurde im Januar 2001 durch das Kantonale Untersuchungsrichteramt Luzern, Abteilung Wirtschaftsdelikte, eine Strafuntersuchung wegen Verdachts des Ausnützens der Kenntnis einer vertraulichen Tatsache eingeleitet.
Die Strafuntersuchung ist abgeschlossen und das Verfahren wurde eingestellt. Die Untersuchung hat ergeben, dass zum Zeitpunkt der Veräusserung des Aktienpaketes am 27. Juli 2000 weder der Verwaltungsrat der Eichhof noch deren Geschäftsleitung Kenntnis von einer möglichen Verschiebung des Börsengangs hatten.
Die fraglichen Aktien wurden durch die externe Vermögensverwaltung der Eichhof verkauft. Der Verkauf stand in keinem Zusammenhang mit dem Börsengang der Datacolor.
Die mit dem Börsengang beauftragte Deutsche Bank hat gegenüber der Eichhof Holding AG erstmals am 2. August 2000 zur Diskussion gestellt, den Börsengang auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Die Verschiebung wurde von der Eichhof Holding AG am 9. August 2000 öffentlich bekannt gegeben. Die effektiven Gründe für die Verschiebung waren weder der Deutschen Bank noch der Eichhof vor der Veräusserung des Aktienpaketes am 27. Juli 2000 bekannt. Zu diesem Zeitpunkt war Eichhof vom Zustandekommen des bevorstehenden Börsenganges der Datacolor nach wie vor überzeugt.
Nach einer aufwändigen Strafuntersuchung ist festzuhalten, dass das Verfahren eingestellt wird, weil tatsächlich kein Insidergeschäft getätigt worden ist. Der Entscheid wurde von der Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern visiert und ist somit rechtskräftig.
Kantonales Untersuchungsrichteramt, Abteilung Wirtschaftsdelikte, Der Kantonale Untersuchungsrichter Max Gauglitz
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Max Gauglitz
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