Gerichtliche Verfügung gegen Lyoness Gegner
Etappensieg für Lyoness: Den Gegnern der Einkaufsgemeinschaft wurde gerichtlich verboten, Gerichtsakten im Internet zu veröffentlichen. Lyoness reicht weitere Klagen ein.
Graz/Innsbruck (ots)
Das Landesgericht Innsbruck gab mit einstweiliger Verfügung vom 31. Mai 2013 dem Antrag der Lyoness Europe AG und weiterer betroffener Personen statt. Dem Verein plattform-lyoness.at, dessen Vereinsfunktionären sowie den Domainbetreibern wird bei gerichtlicher Anordnung untersagt, den Ermittlungsakt der Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien oder einzelne Bestandteile zu veröffentlichen, zum Download zur Verfügung zu stellen oder in sonstiger Weise zu verbreiten. Diese vom Landesgericht sehr schnell getroffene einstweilige Maßnahme gilt, bis über die Klage von Lyoness endgültig entschieden ist.
Zwtl.: Plattform-Betreiber: verurteilte Straftäter
Gegen jedes Zuwiderhandeln wird Lyoness exekutionsrechtliche Schritte einleiten: "Die Plattform wurde von zwei (erstinstanzlich) strafrechtlich verurteilten ehemaligen Lyoness Verantwortlichen aus der Defensive heraus ins Leben gerufen, die unser Unternehmen zuvor durch Veruntreuung von 1,5 Millionen Euro an Firmengeldern massiv geschädigt haben. Sie stellt aus unserer Sicht keinen Informationsaustausch im medienrechtlichen Sinne dar, sondern wird ausschließlich aus polemischer und angreifender Absicht betrieben", erklärt Lyoness Sprecher Mathias Vorbach. Von Seiten des Gerichts wurde die Veröffentlichung aus den Ermittlungsakten daher eindeutig untersagt.
Zwtl.: Weitere Klagen von Lyoness
Begründet wurde die Entscheidung bzw. der Unterlassungsanspruch mit dem Grundrecht auf Datenschutz sowie dem Veröffentlichungsverbot der Strafprozessordnung: Neben hoch persönlichen Daten waren auf der Plattform auch inhaltliche Angaben veröffentlicht worden, die laut Gericht nur ein Fachmann bewerten kann. Es besteht also kein öffentliches Informationsinteresse. Lyoness bringt bei den zuständigen Landgerichten für Strafsachen und für Zivilrechtssachen weiter Klagen ein und bereitet darüber hinaus Strafanzeigen vor.
Rückfragehinweis: Silvia Weihs Head of Public Relations Tel: +43 664-85 55 241 E-Mail: silvia.weihs@lyoness.ag
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