AKUSTIKA - Schweizerischer Fachverband der Hoergeraeteakustik
AKUSTIKA garantiert beste Qualität in der Hörgeräteversorgung
Unterägeri (ots)
Per 1. Juli 2011 gilt für die Versorgung mit Hörgeräten ein neues Abgabesystem. Dadurch werden Hörgeräte von IV und AHV nur noch pauschal vergütet. Dieses neue Tarifsystem gefährdet die heutige Versorgungsqualität in der individuellen Anpassung, denn im Zuge des Systemwechsels wird der bis anhin geltende Qualitätssicherungsvertrag mit den Schweizer Hörgeräteakustikern aufgehoben.
AKUSTIKA bedauert die negative Entwicklung
Der schweizerische Fachverband der Hörgeräteakustik AKUSTIKA ist besorgt über diese negative Entwicklung. Denn die Sparmassnahmen des BSV gehen zu Lasten der Betroffenen. Wer nach dem 1. Juli eine intensive und anspruchsvolle Versorgung benötigt, muss aufgrund der neuen Pauschalvergütung einen Grossteil der Kosten selber tragen.
AKUSTIKA übernimmt Eigenverantwortung
AKUSTIKA fühlt sich den Schwerhörigen verpflichtet, die Nöte und Sorgen der Patienten werden ernst genommen und respektiert. Um die Verantwortung gegenüber Menschen mit Hörproblemen auch zukünftig wahrzunehmen, lanciert die AKUSTIKA ihre eigenen Qualitätsstandards für alle ihre Mitglieder, um eine weiterhin hohe Versorgungsqualität zu gewährleisten.
AKUSTIKA garantiert eine professionelle Hörberatung
Die Mitglieder der AKUSTIKA verpflichten sich auch weiterhin, alle Schwerhörigen nur von einem speziell ausgebildeten, diplomierten Hörgeräteakustiker - persönlich und auf höchstem Niveau - zu beraten und zu betreuen. Denn für eine seriöse Anpassung eines modernen und komplexen Hörsystems sind nebst handwerklichen und technischen Fertigkeiten auch medizinische und psychologische Fähigkeiten erforderlich. Die Mitglieder der AKUSTIKA stellen diese Leistungen durch eine fundierte Grund- und permanente Weiterbildung ihrer Akustiker sicher.
Im Weiteren beinhalten die Richtlinien die Einhaltung genau definierter Anforderungen an die Diagnostik, an die Behandlungsräume und an die technische Ausstattung mit neuster Software und den besten audiometrischen Messgeräten.
Viele dieser Punkte waren bereits im bestehenden Qualitätssicherungsvertrag mit dem Bundesamt für Sozialversicherung geregelt und werden nun als Basis in die verbandsinternen Qualitätsrichtlinien integriert.
AKUSTIKA verpflichtet sich zu höchster Versorgungsqualität
Die AKUSTIKA Mitglieder verpflichten sich, gemeinsam mit den Patienten eine kompetente Endkontrolle mit Überprüfung der Ergebnisqualität durchzuführen. Die AKUSTIKA verspricht eine offene, faire und transparente Preispolitik und die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung und Garantie der Hersteller.
Eine Liste mit den Verbandsmitgliedern vom Schweizerischen Fachverband der Hörgeräteakustik finden Sie auf der Webseite der AKUSTIKA unter: www.akustika.ch
Kontakt:
AKUSTIKA
Christoph Schönenberger
Geschäftsleiter
Zugerstrasse 25
Postfach 25
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Tel.: +41/41/750'90'00
Fax: +41/41/750'90'03
E-Mail: cas@akustika.ch
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