IMCOPA IMP EXP E IND DE OLEOS S.A.
Imcopa meldet richterliche Bestätigung seines Reorganisierungsplans
Brasilien (ots/PRNewswire)
Imcopa International Cayman Ltd. (der "Emittent") und Imcopa Importacao, Exportacao Industria e Oleos S.A. (der "Garant" bzw. "Imcopa") veröffentlichen diese Pressemeldung, um die Eigentümer (die "Anteilseigner") der 10,375-prozentigen Anleihen im Gesamtwert von 100.000.000 USD mit Fälligkeit im Jahr 2009 (ISIN: XS0275709094) (die "Anleihen") des Emittenten über den aktuellen Stand des aussergerichtlichen Reorganisierungsplans (der "Reorganisierungsplan") in Kenntnis zu setzen.
Nach erfolgreicher Einholung von Einverständniserklärungen im Oktober 2010 (die "Einholung von Einverständniserklärungen") begann Imcopa damit, sich um eine Bestätigung des vorgeschlagenen aussergerichtlichen Reorganisierungsplans (der "Reorganisierungsplan") nach brasilianischem Gesetz zu bemühen. Um den Reorganisierungsplan richterlich bestätigen (homologacao) lassen zu können, war laut brasilianischem Gesetz zunächst die Zustimmung von drei Fünfteln aller Kreditoren erforderlich, die sich im Besitz der betroffenen Anlageklassen von Imcopa befanden. Die Absegnung des aussergewöhnlichen Beschlusses zur Unterstützung des Reorganisierungsplans seitens der Anteilseigner war nach der erfolgreichen Einholung von Zustimmungserklärungen für Imcopa ausreichend, um im Namen seiner nicht abgesicherten Gläubiger einen Antrag auf richterliche Bestätigung (homologacao) des Reorganisierungsplans vor einem brasilianischen Gericht stellen zu können.
Am 16. Mai 2011 erteilte das brasilianische Gericht dem Reorganisierungsplan seine richterliche Bestätigung (homologacao). Entsprechend des brasilianischen Gesetzes sind die Bestimmungen des Reorganisierungsplans demzufolge für alle abgesicherten wie auch nicht abgesicherten Gläubiger von Imcopa einschliesslich aller Anteilseigner rechtskräftig. Bestimmte Geschäftsbedingungen bezüglich der Anleihen, die im Treuhandvertrag vom 27. November 2006 sowie in dazugehörigen Änderungen durch die jeweiligen Treuhandverträge vom 28. Dezember 2007, 2. Juni 2008, 10. November 2009 und 26. Oktober 2010 enthalten sind, traten bei richterlicher Bestätigung (homologacao) des Reorganisierungsplans in Kraft. Imcopa widmet sich nun mit Nachdruck der Umsetzung der im Reorganisierungsplan festgelegten Schritte.
"Imcopa ist sehr glücklich, den Erhalt der richterlichen Bestätigung in Bezug auf den Reorganisierungsplan melden zu können", so Frederico Jose Busato Jr., der Chief Executive Officer von Imcopa. "Es ist uns gelungen, einen sehr schwierigen Zeitraum hinter uns zu bringen, der nicht nur für unser Unternehmen, sondern auch für die Weltwirtschaft erhebliche Herausforderungen mit sich brachte. Unserem Restrukturierungsplan, der einerseits fair für unsere Kreditoren ist und Imcopa andererseits die Möglichkeit bieten wird, seine Stellung als weltweit führender Verarbeiter von gentechnikfreien Sojabohnen in der Branche zu behaupten, wurde schliesslich zugestimmt."
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