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Endlich hat ein NPD-Verbot eine Chance - Leitartikel

Berlin (ots)

Die Bedenken waren groß. Und sie waren berechtigt, seit 2003 ein Verbotsverfahren gegen die NPD peinlich gescheitert ist. Die Lage hat sich geändert. Endlich, ist hinzuzufügen. Mit der Festnahme eines früheren NPD-Funktionärs wegen dessen mutmaßlicher Zusammenarbeit mit der terroristischen Mörderbande aus dem neonazistischen Untergrund verstärkt sich der bislang nur vermutbare, aber nicht beweisbare Verdacht, dass es eben doch enge Verknüpfungen zwischen der rechtsextremistischen Partei und der rechten Gewalt- und Terrorszene gib. Wenn dem beweisbar so ist, rückt das letzte Stündlein der Partei der Ewiggestrigen näher. Dieser Hoffnung gaben gestern nach einer gemeinsamen Sitzung der Generalbundesanwalt und der Chef des Bundeskriminalamts neue Nahrung. Beide zeigten sich zuversichtlich, weitere Bande zwischen der NPD-Parteiebene und dem rechten terroristischen Untergrund nachweisen zu können. Damit würde ein wichtiges Hindernis für einen erneuten Antrag, die NPD zu verbieten, abgeräumt. Denn für ein höchstrichterliches "Aus" für die braune Partei - das zugleich das überfällige Ende ihrer Mitfinanzierung aus Steuergeldern in Form von Wahlkampfkostenpauschalen bedeuten würde - reicht nicht allein der Beleg der Verfassungsfeindlichkeit. Der Kampf gegen die Demokratie muss nachweisbar auch aggressiv geführt werden. Der Beweis dafür scheint jetzt gefunden. Dass ein anderes Hindernis, an dem vor acht Jahren die erste Klage in Karlsruhe scheiterte, gar nicht so hoch ist wie vielfach behauptet, hat der ehemalige Bundesverfassungsrichter Winfried Hassemer klargestellt. Er und seine Kollegen hätten 2003 nicht etwa verlangt, alle V-Leute aus der NPD abzuziehen. Sie hätten nur erklärt, dass ein faires Verbotsverfahren so lange nicht möglich sei, wie Mittelsmänner der Sicherheitsbehörden in Führungspositionen der rechtsextremistischen Partei säßen. Nach dem jämmerlichen Versagen der Dienste samt dem Nachweis der Unbrauchbarkeit allzu vieler V-Leute kann es kein größeres sicherheitspolitisches Problem mehr sein, auch dieses Hindernis zu beseitigen. Ein erneutes Anrufen des höchsten deutschen Gerichts, dem braunen - noch legalen - parteipolitischen Spuk in Deutschland endlich ein Ende zu verordnen, ist unausweichlich. Weil die Chancen diesmal viel besser stehen. Aber auch in diesem Fall hat Gründlichkeit vor wohlfeiler Eile zu gehen. Deshalb bleibt die weitere Aufklärung der noch immer schwer fassbaren Mordserie, deren Hintergründe und eines möglichen noch weiter gespannten rechten terroristischen Netzwerks so wichtig. Denn je überzeugender der Verbotsantrag, desto sicherer das Ende der NPD. Bei aller Wut und Empörung über die Blindheit der Dienste im konkreten Fall sind Behauptungen ungerecht, die deutschen Sicherheitsbehörden schauten generell weg, wenn Gefahr von rechts droht. Wäre es wirklich so, wären in den vergangenen Jahren nicht immer wieder neonazistische Kameradschaften, Bünde und Musikgruppen verboten worden. Und die Behauptung, rechtes Gedankengut sei in der Mitte der Gesellschaft hoffähig geworden, ist parteipolitische Polemik.

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Chef vom Dienst
Telefon: 030/2591-73650
bmcvd@axelspringer.de

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