Gut gemeint, schlecht gemacht Jens Anker über die Probleme mit dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung
Berlin (ots)
Ein Behördengrundsatz lautet, dass jede Reform, egal wie sinnvoll oder unsinnig sie ist, vor allem eines schafft: mehr Bürokratie. Das trifft für das von der Bundesregierung vor zwei Jahren eingeführte Bildungs- und Teilhabepaket für hilfebedürftige Familien in besonderem Maß zu. Denn neben den unklaren Vorgaben wurde den Kommunen auch die Umsetzung überlassen. Das Ergebnis ist erschütternd: Bis auf das kleine Bundesland Bremen hat es kein Bundesland im vergangenen Jahr geschafft, das vom Bund bereit gestellte Geld tatsächlich abzurufen. In Berlin bleiben 50 Millionen Euro von 78 Millionen Euro ungenutzt.
Dieses eklatante Missverhältnis legt den Schluss nahe, dass das Übel im System liegt und nicht allein auf die Unfähigkeit der zuständigen Stellen zurückzuführen ist. Zur Erinnerung: Als das Bundesverfassungsgericht die Hartz-IV-Sätze für unzureichend erklärte, zögerte die Bundesregierung, die Sätze entsprechend anzuheben. Sie befürchtete zu Recht erhebliche Mehrausgaben. Stattdessen wurde die Idee des Bildungspaketes geboren. Das bedeutet, dass sozial schwache Familien nicht mehr pauschal mehr Geld für Bildung, Sport und Kultur ihrer Kinder zur Verfügung gestellt bekommen, sondern jede Leistung einzeln beantragen müssen. Dass das gelingt, war von Anfang an utopisch - und spart dem Staat Geld, da viele Betroffene gar nicht wissen, welche Unterstützung sie erhalten können beziehungsweise wie und wo sie einen Antrag stellen können. Der Plan, weniger Geld auszugeben als gesetzlich vorgesehen, ist dadurch aufgegangen. Leider.
Hinter dieser Politik steckt ein großes Misstrauen der Regierenden gegenüber den Schwächsten der Gesellschaft. Hilfeempfängern wird oftmals unterstellt, die staatliche Unterstützung missbräuchlich in Anspruch nehmen zu wollen. Dabei geht es doch um die Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Haushalten. Das Verfassungsgericht hatte in seinem Urteil nämlich moniert, dass die geringeren Hartz-IV-Sätze für Kinder und Jugendliche nicht plausibel begründet seien. Wenn es also darum ginge, deren Bildungschancen zu verbessern, dann müsste Minderjährigen mindestens genauso viel Geld wie Erwachsenen zur Verfügung stehen, um eine Musikschule zu besuchen oder Vereinssport zu betreiben.
Mittlerweile ist allen Beteiligten klar, dass es mit dem Bildungspaket so nicht weitergehen kann. Es wäre schon viel gewonnen, wenn Schulen die Kosten für Nachhilfe, Ausflüge oder Klassenfahrten als Sammelanträge an die Verwaltung stellen zu könnten, oder Sportvereine die Mitgliedsbeiträge für die Kinder und Jugendlichen pauschal erstattet bekämen. Bislang nämlich sind nur die Eltern berechtigt, einen Antrag zu stellen - und sie müssen diese Hilfe spätestens nach drei Monaten immer wieder neu beantragen.
Das Fazit: Ein Bürokratieungetüm wird auf dem Rücken derjenigen ausgetragen, denen es durch das Bildungspaket gerade besser gehen sollte. Und so bleibt wie so oft die Erkenntnis: gut gemeint, aber schlecht gemacht.
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