Mietspiegel mit Mängeln/Ein Leitartikel von Isabell Jürgens
Berlin (ots)
Eine Richterin am Charlottenburger Amtsgericht hat eine bundesweite Debatte darüber ausgelöst, ob die in den rund 600 lokalen Mietspiegeln ermittelten Miethöhen noch dazu geeignet sind, als gerichtsfeste Grundlage bei Mietstreitigkeiten zu dienen.
Nur der Theaterdonner, der zur Einführung des neuen Berliner Mietspiegels von interessierter Seite inszeniert wurde? Nicht ganz, denn tatsächlich hat der Berliner Mietspiegel einige Mängel. So ist nicht wirklich transparent, warum Mieten von sieben bis elf Euro als Wucher eingestuft und nicht eingerechnet worden sind, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Das macht es den Vermietern leicht, von politisch motivierter Methodik zu sprechen, mit der die Durchschnittsmiete zum Vorteil der Mieter künstlich niedrig gehalten werden soll.
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