euro adhoc: Air Berlin PLC
Fusion/Übernahme/Beteiligung
Fristverlängerung
durch das Bundeskartellamt bis zum 7. April 2008
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Bundeskartellamt
28.12.2007
London, 28. Dezember 2008. In dem Zusammenschlussverfahren betreffend den Erwerb sämtlicher Anteile an der Condor Flugdienst GmbH durch Air Berlin PLC sowie den Erwerb einer Minderheitsbeteiligung an Air Berlin durch die Thomas Cook AG, einer Tochter der Thomas Cook Group plc, hat das deutsche Bundeskartellamt heute das Hauptprüfverfahren mit Zustimmung der beteiligten Unternehmen um zwei Monate verlängert bis zum 7. April 2008. Gründe für die Verlängerung des Hauptprüfverfahrens sind die Komplexität der Sache und der Umfang der zu ermittelnden Daten, die eine zeitlich intensivere Prüfung durch das Bundeskartellamt erforderlich machen. Diese Fristverlängerung ist Bestandteil des normalen kartellrechtlichen Verfahrens und führt nicht zu einer Änderung der Überzeugung von Air Berlin PLC hinsichtlich der zu erwartenden Entscheidung der Kartellbehörde.
Air Berlin PLC The Hour House 32 High Street Rickmansworth WD3 1ER Hertfordshire Großbritannien WKN AB1000 (Aktie) Frankfurter Wertpapierbörse (Amtlicher Markt, Prime Standard) WKN AONQ9H (Wandelanleihe) Euro MTF Markt an der Luxemburger Börse
Rückfragehinweis:
Ingolf Hegner
Head of Investor Relations
+49 (0)30 3434 1532
ihegner@airberlin.com
Branche: Luftverkehr
ISIN: GB00B128C026
WKN: AB1000
Index: SDAX, Classic All Share, Prime All Share
Börsen: Börse Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
Börse Berlin / Freiverkehr
Börse Hamburg / Freiverkehr
Börse Stuttgart / Freiverkehr
Börse Düsseldorf / Freiverkehr
Börse München / Freiverkehr