Kommentar zum Hartz-IV-Urteil des Berliner Sozialgerichts
Berlin (ots)
Aufgebracht hat das Almosen nun das Berliner Sozialgericht und zwar nicht zu knapp. Die Berechnungen der Regierung seien willkürlich, der Hartz-IV-Regelsatz verstoße gegen das Grundrecht auf eine menschenwürdige Existenz. Wie das Gericht darauf kommt, dass der Satz um weitere 36 Euro erhöht werden müsse, ist zwar nicht klar. Aber jetzt muss das Verfassungsgericht erneut beraten. Möglich, dass die Regierung ausgerechnet kurz vor der Bundestagswahl höchstrichterlich den Titel Neidhammel verliehen bekommt.
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