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Zum Urteil des Bundesverfassungerichtes zum Waffengesetz:

Berlin (ots)

Es hätte den Verfassungsrichtern aber gut angestanden, sich mit den aktuellen Entwicklungen auseinanderzusetzen. Es geht immerhin um Leben und Tod. Nach dem verheerenden Amoklauf von Winnenden wurde zwar das Waffengesetz 2009 reformiert, doch das scheint nichts zu nützen. Es hat zahlreiche neue Opfer gegeben. Allein seit Neujahr wurden fünf Menschen in Deutschland von Sportschützen erschossen. Die Verfassungsrichter hätten dem Gesetzgeber zumindest den Auftrag geben sollen, die weitere Entwicklung zu untersuchen. Es wäre etwa endlich zu klären, ob Menschen in Lebenskrisen zu Amokschützen werden, wenn sie Waffen im Haus haben. Die Freiheit stirbt nicht, weil Sportwaffen unter sicherem Verschluss gehalten werden.

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