Zur Religionsfreiheit nach dem Burkini-Urteil:
Berlin (ots)
Das Mädchen bekommt in der Schule zu sehen, was es überall zu sehen bekommt, auf der Straße, in Kaufhäusern, in der Nachbarschaft. Was es sieht, ist das Leben der Gesellschaft. Wenn ihr die Religion verbietet, dieses Leben auszuhalten, dann zwingt sie sie, sich dem Leben zu verweigern. Das ist nicht Religionsfreiheit, sondern Religion als Unfreiheit. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Integrationsangebot mit Vollzugsanordnung, mit anderen Worten: befohlene Freiheit.
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