Westside - Bernaqua: Neue Brünnen AG lehnt das Nachbesserungsangebot der ARGE TU WESTside ab
Zürich (ots)
Am 14. November 2011 hat die ARGE TU WESTside der Bauherrin des Westside-Einkaufscenters - der Neue Brünnen AG - ein auf den Erkenntnissen der Empa-Berichtes basierendes konkretes Nachbesserungsangebot unterbreitet, das die Neue Brünnen AG in der Zwischenzeit abgelehnt hat.
Die ARGE TU WESTside bedauert dies ausserordentlich, da dieses konkrete Nachbesserungsangebot - unter Beizug und enger Begleitung der Experten der Empa und der vom Handelsgericht beauftragten Sachverständigen - garantiert hätte, dass das Bernaqua per Ende 2011 hätte wiedereröffnet werden können. Mit den entsprechenden Arbeiten hätte die ARGE TU WESTside umgehend begonnen, und gemäss Ablaufprogramm hätte das Bernaqua spätestens per Ende Dezember - vielleicht sogar eine Woche früher - dem Publikum wieder zugänglich gemacht werden können.
Über die Gründe, weshalb die Neue Brünnen AG dieses konkrete Nachbesserungsangebot abgelehnt hat, kann nur spekuliert werden.
Wie bekannt, hatten die Untersuchungen der Empa ergeben, dass es beim Einbau der Decke im Bernaqua zu Montagefehlern gekommen ist, die in der Folge zu dem partiellen Deckenabsturz am 12. April 2011 geführt haben könnten. In ihrem Bericht hatten die Empa-Experten die Nachbesserungsfähigkeit der betreffenden und auch der übrigen Decke sinngemäss bejaht. In dem von der ARGE TU WESTside ausgearbeiteten Nachbesserungsangebot inkl. ausführlichem "Method Statement" waren denn auch alle Empa-Erkenntnisse berücksichtigt worden.
Demnach wäre der defekte Teil der Decke komplett ersetzt und der intakte Teil der Decke in Zusammenarbeit mit den Experten der Empa und den beiden vom Handelsgericht beauftragten Sachverständigen sowie der Lieferantin der Deckenkonstruktion nochmals geprüft und, falls angezeigt, partiell nachgebessert worden.
Vorsorgliche Beweisaufnahme durch Sachverständige des Handelsgerichts
Dadurch, dass die beiden vom Handelsgericht beauftragten Sachverständigen in diese Nachbesserungsarbeiten miteinbezogen worden wären, hätte die vor Handelsgericht vereinbarte Beweissicherung im gleichen Zug durchgeführt werden können. Es wäre zu erwarten gewesen, dass diese dann bestätigt hätten, dass das eingebaute und x-fach bewährte Deckensystem den hohen Sicherheitsanforderungen vollumfänglich genügt.
Kontakt:
Gabi Schnell
ARGE TU WESTside
Alpenstrasse 3
8152 Glattbrugg / Zürich
Tel.: +41/44/874'27'76
Mobile: +43/664/839'41'94(Hotline)
E-Mail: gabi.schnell@rhombergbau.at