Booking.com: Preisüberwacher soll die ihm vorgelegten Fakten berücksichtigen - von Gesprächsverweigerung kann keine Rede sein
Zürich (ots)
Per 8. September 2017 hat der Preisüberwacher gegen Booking.com ein Verfahren gemäss Preisüberwachungsgesetz (PÜG) eröffnet - mit der Begründung, Booking.com hätte «kein Interesse an der Gesprächsaufnahme». Das entspricht nicht den Tatsachen. Von Diskussionsverweigerung kann keine Rede sein: Am 13. Juni haben sich Exponenten von Booking.com mit Vertretern des Preisüberwachers in Bern getroffen. Dem Preisüberwacher liegen seit langem alle nötigen Daten und Fakten vor.
Booking.com hat der Preisüberwachung umfassendes Beweismaterial zum Funktionieren des Wettbewerbs auf dem Markt für die Vermittlung von Buchungen durch Online-Buchungsplattformen (OTA Markt) in der Schweiz vorgelegt.
Am 13. Juni fand in Bern ein Treffen zwischen Booking.com und Vertretern der Preisüberwachung statt. Von einer Gesprächsverweigerung kann keine Rede sein.
Im Treffen hat Booking.com aufgezeigt, dass die Höhe der Kommissionsraten angemessen ist im Vergleich zu den Kommissionsraten der Wettbewerber sowie verglichen mit den Kommissionraten in vergleichbaren Ländern. Das gilt insbesondere auch bezogen auf den Wert der Dienstleistungen, die Booking.com für die Unterkünfte erbringt. Booking.com hat die Kommissionen in der Schweiz seit 2010 nicht erhöht.
Booking.com hat dem Preisüberwacher eine umfassende Argumentation und die entsprechenden Unterlagen geliefert. Diese wurden offensichtlich nicht berücksichtigt.
Booking.com betont: Vor diesem Hintergrund haben wir den Preisüberwacher am 16. August 2017 informiert, dass wir eine Senkung der Kommissionsraten in der Schweiz nicht in Betracht ziehen. Wir warten nun die nächsten Schritte ab. Wir gehen von einem fairen Verfahren aus und sind zuversichtlich, dass der Preisüberwacher nach Würdigung aller Tatsachen zum Schluss kommt, dass ein Eingriff in die Marktmechanismen im Falle von Booking.com nicht notwendig, nicht sachgerecht und nicht angemessen wäre.
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