SBV Schweiz. Baumeisterverband
Lohnanpassungen im Bauhauptgewerbe für 2025 sowie Sicherung des Flexiblen Altersrücktritts
Zürich (ots)
Die Vertragsparteien des Landesmantelvertrags für das Schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV) haben für 2025 eine generelle Lohnerhöhung von 1.4 Prozent vereinbart. Die Lohnerhöhung ist Teil eines Sanierungspakets für den Flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe. Weil in den kommenden Jahren die Babyboom-Generation in Pension geht, müssen zur Sicherung der Renten die Leistungen reduziert werden. Die Baumeister unterstreichen mit der Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge um zusätzliche 0.5 Prozent ihr soziales Engagement und ihr Einstehen für den Flexiblen Altersrücktritt. Sie finanzieren diesen neu mit Beiträgen in der Höhe von insgesamt 6 Lohnprozent, die Arbeitnehmerseite mit 2.25 Lohnprozent.
Am 5. November haben sich der Schweizerische Baumeisterverband SBV sowie die Gewerkschaften Unia und Syna auf ein Verhandlungsresultat verständigt. Am 8. November haben die Delegierten des SBV, am 9. November jene der Syna und am 23. November jene der Unia dem Resultat zugestimmt.
Das Verhandlungsergebnis gilt für alle dem Landesmantelvertrag unterstellten Bauunternehmen und rund 70 000 Bauarbeiter und beinhaltet folgende Punkte:
- Die Effektivlöhne sowie die Mindestlöhne werden per Januar 2025 generell um 1.4 Prozent erhöht.
- Der Finanzierungsbeitrag der Arbeitgeberseite für den flexiblen Altersrücktritt wird um 0.5 Prozent auf insgesamt 6 Prozent erhöht.
- Auf der Leistungsseite werden die Beiträge an den Ersatz der BVG-Altersgutschriften gestrichen, eine volle Rente gibt es nach 20 statt 15 Beitragsjahren und die Anreize, freiwillig über 60 Jahre hinaus zu arbeiten, werden erhöht.
- Die Kündigungsfrist für den GAV FAR wird von 5 auf 10 Jahre erhöht.
- Falls wider Erwarten zukünftig weitere Sanierungsmassnahmen notwendig sein sollten, werden diese von der Arbeitnehmerseite entweder durch Beitragserhöhungen oder Leistungsanpassungen getragen.
Faires Verhandlungsergebnis fand bei allen Vertragsparteien eine Mehrheit
Das vorliegende Verhandlungsergebnis war möglich, weil alle Seiten bereit waren, aufeinander zuzugehen. Bei allen Vertragsparteien war das Ergebnis nicht unumstritten. Nach ausführlichen Diskussionen stimmte aber jeweils eine Mehrheit dem Ergebnis zu. Die Vertragsparteien sind überzeugt, dass sie für die Firmen, die Arbeitnehmenden und die gesamte Branche eine sinnvolle Lösung gefunden haben.
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