Stellungnahme von Philip Morris Limited zum Urteil des australischen Obersten Gerichtshofs bezüglich Einheitsverpackungen für Tabakprodukte
Australien (ots/PRNewswire)
Der australische Oberste Gerichtshof (Australian High Court) entschied bezüglich der von Tabakunternehmen angestrengten Klagen im Sinne der Regierung und urteilte, dass das erlassene Gesetz zu Einheitsverpackungen nicht gegen die australische Verfassung verstoße. Die entscheidende Frage vor Gericht war, ob Einheitsverpackungen im Sinne der Verfassung als ?Eigentumserwerb" zu werten sind, woraus sich ein entsprechender Vorteil für die Regierung ergeben würde.
Die Veröffentlichung einer Begründung zur heutigen Urteilsverkündung des Gerichts steht noch aus.
PML-Sprecher Chris Argent erklärte zum heutigen Urteil: ?Wir müssen uns gedulden, bis uns die Begründung des Gerichts vorliegt, bevor wir das heutige Urteil bewerten können. Dennoch bleibt die Frage der Zulässigkeit von Einheitsverpackungen ebenso wie die Frage, ob Australien den beträchtlichen Schadenersatzforderungen von Philip Morris Asia nachkommen muss, ein Streitpunkt, den es in weiteren laufenden Verfahren zu klären gilt."
Drei Länder gehen bereits bei der Welthandelsorganisation (WTO) gegen Australien vor. Sie argumentieren, Australien würde mit Einheitsverpackungen gegen seine Verpflichtungen als WTO-Mitglied verstoßen. Auch Philip Morris Asia (PMA) klagt wegen mehrerer Verstöße gegen das bilaterale Investitionsschutzabkommen (BIT) mit Hongkong gegen Australien. Das Unternehmen rechnet damit, dass diese Verfahren innerhalb von zwei bis drei Jahren entschieden werden. Grundsätzlich werden im Rahmen der WTO- und BIT-Klagen viele verschiedene Fragen erörtert, unter anderem:
-- ob verlässliche Erkenntnisse vorliegen, dass Einheitsverpackungen wirksam zu einer Senkung der Raucherquote beitragen können. -- ob wirksame und weniger restriktive Alternativmaßnahmen existieren, die Australien stattdessen hätte umsetzen können. -- ob Australien mit Einheitsverpackungen gegen seine Verpflichtungen aus internationalen Handels- und Schutzabkommen verstößt. -- ob die australische Regierung gegenüber PMA zu Schadenersatz verpflichtet ist.
Das heutige Urteil des Obersten Gerichtshofs ist hinsichtlich dieser internationalen Fälle und für sonstige Zuständigkeitsbereiche juristisch unbedeutend.
?Wir sind davon überzeugt, dass das auf Grundlage des Investitionsschutzabkommens angestrengte Verfahren und die WTO-Klage von Philip Morris Asia begründet sind. Dennoch wird noch viel Zeit vergehen, bis alle juristischen Fragen in Bezug auf Einheitsverpackungen vollständig überprüft und geklärt sind", ergänzte PML-Sprecher Chris Argent.
Seit dem 1. Dezember 2012 müssen für den Einzelhandel bestimmte Tabakprodukte aller Art mit Einheitsverpackungen versehen werden.
Informationen zu Philip Morris International Inc. (PMI) Philip Morris International Inc. (PMI) ist das auf der internationalen Bühne führende Tabakunternehmen und besitzt sieben der 15 besten internationalen Marken, darunter Marlboro - die führende Zigarettenmarke der Welt. PMI-Produkte sind in etwa 180 Ländern im Handel erhältlich. Auf dem internationalen Zigarettenmarkt außerhalb der Vereinigten Staaten hatte das Unternehmen im Jahr 2011 einen geschätzten Marktanteil von 16,0 %. Auf den Märkten außerhalb der Volksrepublik China und der Vereinigten Staaten betrug der Marktanteil des Unternehmens sogar 28,1 %. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.pmi.com [http://www.pmi.com/].
Informationen zu Philip Morris Limited (PML) Philip Morris Limited (PML) ist bereits seit 1954 in Australien aktiv und beschäftigt etwa 700 Mitarbeiter. Das in Melbourne ansässige Unternehmen produziert und vertreibt zahlreiche bekannte Marken, darunter Marlboro, Alpine, Longbeach, Peter Jackson, choice und GT. Auf dem australischen Zigarettenmarkt hatte PML im Jahr 2011 einen geschätzten Marktanteil von 37,5 %.
Kontakt: Für Anfragen innerhalb Australiens Chris Argent Philip Morris Limited Telefonnummer: +61-(0)3-8531-1054 caa@pmi.com[mailto:caa@pmi.com]
Für internationale Anfragen Internationale Pressestelle von Philip Morris Lausanne, Schweiz (Mitteleuropäische Zeitzone (MGZ +1)) Telefonnummer: +41-(0)58-242-45-00 media@pmi.com[mailto:media@pmi.com]
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