Nach dem Insolvenzantrag von Air Berlin: das müssen Flugpassagiere jetzt wissen
refund.me fordert Sicherung der Passagierrechte
Potsdam (ots)
Nach dem Insolvenzantrag von Air Berlin müssen Flugpassagiere jetzt besonders auf die Wahrung ihrer Rechte achten. Darauf macht refund.me, der internationale Dienstleister für Fluggastrechte, aufmerksam.
"Air Berlin hat die Fortführung des Flugbetriebs angekündigt. Fluggäste sollten die weiteren Entwicklungen jedoch genau beobachten und ihre Rechte kennen", erklärt Sandra Rosenberg, COO von refund.me.
Die wichtigsten Passagierrechte nach der Insolvenz von Air Berlin
Was passiert mit bereits gebuchten Tickets?
Für die Besitzer bereits gebuchter Tickets heißt es hoffen und bangen, dass der Insolvenzverwalter den Flugbetrieb nicht ganz oder teilweise einstellt. Nach bisherigem Stand ist eine Weiterführung des Flugbetriebs vorgesehen. Sollte es aber doch zu Einschränkungen kommen, haben die Ticketinhaber nur die Möglichkeit, eine Erstattung der Ticketkosten als Insolvenzforderung anzumelden. Hierbei sollte man sich allerdings keine besonders große Hoffnung auf eine nennenswerte Erstattung machen.
Was passiert bei bereits angetretenen Reisen, wenn der Rückflug aus dem Urlaubsland oder von der Dienstreise noch ansteht?
Air Berlin hat die Fortführung des Flugbetriebs angekündigt. Informieren Sie sich dennoch direkt bei der Fluggesellschaft, ob die gebuchte Beförderung noch erbracht wird. Sollte Air Berlin Ihren Flug nicht mehr durchführen und Ihnen auch keinen Ersatzflug stellen, dann bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, sich selbst um eine Ersatzbeförderung zu kümmern.
Was ist mit Ansprüchen aufgrund von Flugstörungen?
Solange der Flugbetrieb weiter geht, stehen dem Fluggast die üblichen gesetzlichen Ansprüche bei Verspätungen, Flugausfällen etc. zu. refund.me empfiehlt Anspruchsinhabern die zügige Geltendmachung ihrer Forderungen.
Über refund.me
Als globaler Dienstleister unterstützt das 2012 von der Unternehmerin Eve Büchner gegründete Unternehmen refund.me (https://refund.me/) Flugpassagiere und Geschäftsreisende bei der Durchsetzung ihrer Entschädigungsansprüche für Verspätungen, Flugausfälle, verpasste Anschlussflüge und Überbuchungen entsprechend der EU Verordnung (EG) 261/2004.
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