Europäisches Patentamt: Anhörung im Einspruchsverfahren gegen ein Patent zur gentechnischen Veränderung von Sojapflanzen
München (ots)
Mündliche Verhandlung zu einem Patent der Firma Monsanto beginnt am 6. Mai in München
Am 6. Mai beginnt im Europäischen Patentamt (EPA) die mündliche Verhandlung im Einspruchsverfahren zu einem Patent der Firma Monsanto, in dem es um ein Verfahren zur gentechnischen Veränderung von Sojapflanzen geht. Dabei gilt es zu entscheiden, ob das Patent aufrechterhalten, geändert oder widerrufen wird. Die Einsprechenden sind die Unternehmen Syngenta Participations und Pioneer Hi-Bred, eine kanadische Umweltschutzorganisation sowie eine Einzelperson.
Das Europäische Patentamt hatte das Patent im März 1994 der Firma Agracetus erteilt, die später von Monsanto erworben wurde. Der Schutz für das Patent gilt für zwölf der aktuell 27 Vertragsstaaten der Europäischen Patentorganisation. Er endet im Juli 2008. Vergleichbare Patente wurden auch von den zuständigen Patentbehörden in Australien, Kanada und den USA erteilt.
Das Streitpatent bezieht sich auf eine Erfindung im Bereich der Pflanzenbiologie. Es beschreibt eine Methode zur gentechnischen Veränderung von Pflanzen, insbesondere Sojapflanzen. Per Partikelbeschuss werden Zellen mit zusätzlichen genetischen Informationen versetzt, die dann zu modifizierten Sojapflanzen heranwachsen. Diese Sojapflanzen vererben die neuen Eigenschaften stabil weiter.
Die Einsprechenden machen jedoch unter anderem geltend, dass das "Soja"-Patent gegen Artikel 53a) des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) verstösst, der die Patentierung von Erfindungen ausschliesst, deren "Veröffentlichung oder Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten" verstossen würde.
Mit der im Juli 1998 in Kraft gesetzten EU-Biopatent-Richtlinie hatte der europäische Gesetzgeber unter anderem bestimmt, dass Erfindungen im Bereich der Biotechnologie grundsätzlich patentierbar sind. So sind etwa Pflanzen nicht von der Patentierbarkeit ausgeschlossen, wenn die Ausführung der Erfindung technisch nicht auf eine bestimmte Pflanzensorte beschränkt ist. Mit Wirkung vom 1. September 1999 hat das EPA die EU-Biopatent-Richtlinie in das Europäische Patentübereinkommen umgesetzt.
Die Einspruchsabteilung des EPA wird ihre Entscheidung auf der Grundlage des Europäischen Patentübereinkommens treffen.
Hinweise für Journalisten
1. Bei dem sogenannten "Soja"-Patent handelt es sich um das europäische Patent EP 301 749 B1. Die Bezeichnung lautet: "Particle- mediated transformation of soybean plants and lines" ("Transformation von Sojabohnenpflanzen und Zelllinien mit Hilfe von Partikeln")
2. Die mündliche Verhandlung beginnt am 6. Mai um 9.00 Uhr in der Zweigstelle des Europäischen Patentamts, Bayerstrasse 34, D-80335 München und ist auf zwei Tage angesetzt.
3. Die mündliche Verhandlung ist Bestandteil des im Europäischen Patentübereinkommen vorgesehenen Einspruchsverfahrens. Dieses Verfahren erlaubt es jedermann, europäische Patente anzufechten. Einspruch wird gegen rund 6 Prozent der jedes Jahr erteilten europäischen Patente eingelegt. Die Einspruchsfrist endet neun Monate nach der Patenterteilung. In diesem Verfahren zwischen den einsprechenden Parteien und der Patentinhaberin entscheidet die Einspruchsabteilung des EPA, ob das angefochtene Patent aufrechterhalten, geändert oder widerrufen wird. Im vorliegenden Verfahren besteht die Einspruchsabteilung aus drei technisch vorgebildeten Prüfern. Die Entscheidung der Einspruchsabteilung kann in zweiter Instanz mit einer Beschwerde vor einer Technischen Beschwerdekammer des EPA angefochten werden.
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