Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)
BAKOM: Verbesserter Konsumentenschutz im Telekommunikationsmarkt
Biel (ots)
Ab sofort werden die Inhaber von sogenannten Mehrwertdienstnummern (Telefonnummern nach dem Muster 09xy) auf einer Internetseite des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) veröffentlicht. Die Massnahme soll die Transparenz in diesem Markt erhöhen und dem Missbrauch von Mehrwertdienstnummern vorbeugend entgegenwirken.
Das BAKOM wird seit einiger Zeit vermehrt mit Missbräuchen im Bereich der Mehrwertdienstnummern konfrontiert. Im Zug der Revision der Fernmeldegesetzgebung werden eine Reihe von Massnahmen getroffen, um die Situation in diesem Bereich zu verbessern. Als erste Massnahme tritt ab sofort die Publikation der Nummerninhaber von Mehrwertdienstnummern (09xy) in Kraft, mit denen Dienstleistungen in den Bereichen Business und Marketing (0900), Spiele und Response (0901) und Angebote mit erotischem oder pornografischem Inhalt (0906) angeboten werden. Publiziert werden auch die Inhaber von Telefonnummern nach dem Muster 08xy (Gratis- und Gebührenteilungsnummern) ausser 0878 (persönliche Nummern). Damit wird der erhebliche Aufwand, mit dem betroffene Konsumentinnen und Konsumenten die Inhaber von missbräuchlich verwendeten Nummern herausfinden mussten, reduziert. Die Änderung tritt mit der revidierten Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV) ab sofort in Kraft. Bei Anrufen auf Nummern der Mehrwertdienste (insbes. 09XY) wird die darüber erbrachte Dienstleistung (Auskünfte, Kundendienst, Erotikangebote, Spiele, etc.) über die Telefonrechnung abgerechnet. Anrufe auf solche Nummern kosten deshalb teilweise massiv mehr als Anrufe auf "normale" Telefonnummern.
Weitere Massnahmen Ab 1. Dezember 2003 können alle abgehenden Verbindungen auf alle Mehrwertdienstnummern gratis gesperrt werden. Bisher war das nur für 0906-Nummern möglich. Diese Massnahme wird mit der heute in Kraft getretenen revidierten Fernmeldedienstverordung (FDV) eingeführt. Die momentan in Arbeit befindliche Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) soll es dem Bundesrat zudem ermöglichen, Preisobergrenzen für die zum Teil sehr teuren Mehrwertdienstnummern einzuführen. Weiter sieht das revidierte FMG das Verbot unerwünschter elektronischer Werbung (Spam) und eine Stelle zur Schlichtung von Streitfällen zwischen Abonnentinnen und Abonnenten und Fernmeldedienstanbietern vor. Zusätzlich ist auch die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) in Vernehmlassung, die strengere Vorschriften bei der Bekanntgabe der Tarife für Mehrwertdienstnummern vorsieht.
Liste der Inhaber von Mehrwertdienstnummern: http://www.e- ofcom.ch/liste
BAKOM Bundesamt für Kommunikation Amtskommunikation
Auskünfte: Bernhard Bürki Pressesprecher BAKOM +41 32 327 55 50