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Ernüchternde Analyse: Zunehmende Fiktion statt realistischer Abklärung der Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit

Ernüchternde Analyse: Zunehmende Fiktion statt realistischer Abklärung der Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit
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Aarau (ots)

Erfolgreicher Anlass auf dem Weissenstein. Die Coop Rechtsschutz begrüsste über 80 Gäste. Im Zentrum des Weissenstein Symposiums stand der oft fehlende Realitätsbezug bei der Beurteilung der Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit zu Lasten der beruflichen Eingliederung und wirtschaftlichen Verarmung von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Es wurden wissenschaftlich fundierte und praktikable Lösungsvorschläge präsentiert, die aus der Sackgasse herausführen können.

Nach dem grossen Erfolg des Weissenstein Symposium 2021, das sich der unrealistischen Hürden bei der Invaliditätsbemessung widmete, führte die Coop Rechtsschutz AG gestern ihr zweites Symposium zum brisanten Thema "die Crux mit der Abklärung der Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit" durch.

Der Leiter des Weissenstein Symposiums, Guido Bürle Andreoli, begrüsste über 80 Gäste im Panoramasaal des Hotels Weissenstein. Unter den Teilnehmenden befanden sich namhafte Persönlichkeiten aus der Rechtswissenschaft, den Gerichten, der Anwaltschaft, den Versicherungen und dem Case Management.

In seiner Begrüssung stellt er fest, dass es bei der Beurteilung der Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit für die Betroffenen oft zu unzumutbar langen Wartezeiten und zermürbenden Rechtsstreitigkeiten komme. Anhand eines Beispiels zeigte er auf, dass die gutachterliche Beurteilung der Arbeitsfähigkeit oft ohne Bezug zu existierenden beruflichen Anforderungen und realen Arbeitstätigkeiten erfolgte. Er zitierte die im Einladungstext gestellten Fragen: Was sind die übergeordneten systembedingten Gründe, welche Lösungsansätze versprechen Besserung und welche Herausforderungen gilt es zu meistern?

Wissenschaftliche Gutachten zur Klärung

Als Beitrag zur Klärung dieser Fragen gab die Coop Rechtsschutz AG zwei wissenschaftliche Studien in Auftrag, die am Weissenstein Symposium von den Autoren präsentiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden.

Prof. FH Dr. iur. Philipp Egli und Dr. iur. Martina Filippo machen in ihrer rechtswissenschaftlichen Studie eine kritische Auslegeordnung, beleuchten die rechtliche Perspektive und zeigen den Spielraum für Lösungsansätze auf. In ihrer ernüchternden Analyse kommen sie zum Schluss, dass in den letzten Jahren eine schwer nachvollziehbare, schleichende Entwicklung hin zu mehr Fiktion versus Abklärung der Arbeits-und Erwerbsunfähigkeit stattgefunden habe. Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen würden zunehmend auf den so genannten ausgeglichenen Arbeitsmarkt mit Arbeitstätigkeiten verwiesen, die es in der Realität kaum oder gar nicht gebe. Von der ursprünglich interdisziplinären Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit sei es zu einer deutlichen Medikalisierung bei der Abklärung der Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit gekommen. Den Ärzten und Durchführungsstellen fehle es schlicht an einem standardisierten Instrument, mit welchem abgeklärt werden könne, welche konkreten Arbeitstätigkeiten mit einer gesundheitlichen Einschränkung noch ausgeübt werden könnten. Als Lösungsansatz verweisen sie auf den Job Matching Ansatz, den Dr. phil. Urban Schwegler in seinem Gutachten vorstellt.

Job Matching Tool: Ganzheitlicher Ansatz zur realitätsnahen Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und nachhaltigen beruflichen Integration

Schwegler untersucht in seinem Gutachten die vorliegende Thematik als Forscher und Experte im Bereich der beruflichen Integration für das bestehende Abklärungsverfahren und weist auf eingliederungserschwerende Mängel hin. Er zeigt auf, wie beispielsweise bei der Invalidenversicherung ein eingliederungsorientiertes Abklärungsverfahren angewendet werden könne. Im Zentrum steht das unter seiner Leitung entwickelte und wissenschaftlich validierte Job Matching Tool. Dieses verfolge einen ganzheitlichen, zielorientierten Ansatz, wobei sich "zielorientiert" auf Arbeitspartizipation als zentraler Outcome im Schadenfallprozess beziehe. Erreicht werde dies durch die Gegenüberstellung von Person und Job, also dem systematischen Abgleich der arbeitsbezogenen Fähigkeiten der Betroffenen mit den spezifischen Anforderungen ihrer bisherigen Tätigkeit oder einer Verweistätigkeit auf den realen Arbeitsmarkt. Dadurch werde eine realitätsnahe Abklärung und faire Beurteilung der Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit und eine nachhaltige berufliche Integration möglich.

Im Anschluss an die Referate nutzten die Teilnehmenden die Gelegenheit zum regen Austausch. Im Plenum wurden die Voten der Diskussionsgruppen diskutiert und die Aussagen nochmals geschärft.

Ausblick: Der Stein rollt weiter im Jahr 2025

Die präsentierten Lösungsansätze werden in einer nachfolgenden Projektphase im Austausch mit den Teilnehmenden weiterentwickelt. Gegen Ende 2025 werden in einer Folgeveranstaltung die verschiedenen Blickwinkel auf das Thema präsentiert und die vorhandenen Realisierungsmöglichkeiten besprochen.

Pressekontakt:

Guido Bürle Andreoli, Leiter WESYM und Leiter Case Management, T. +41 836 00 48, guido.buerle@cooprecht.ch
Petra Huser, Leiterin Kommunikation, T. +41 62 836 00 40, petra.huser@cooprecht.ch