Unbestrittene Massnahmen aus der AP22+ umsetzen
Unbestrittene Massnahmen aus der AP22+ umsetzen
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat die sistierte AP22+ beraten. Sie entschied, aus den unbestrittenen Massnahmen der AP22+ ein Mini-Paket zu machen. Der Schweizer Bauernverband unterstützt das.
Der vom Bundesrat verabschiedete Bericht zur Erfüllung des Postulats «zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik» sieht eine Strategie in Etappen vor. Rasch umzusetzende Massnahmen aus der AP22+, die insbesondere auf eine umweltverträglichere Produktion abzielen, werden im Rahmen des Absenkpfades Pflanzenschutzmittel und Nährstoffverluste umgesetzt und treten bereits auf den 1. Januar 2023 in Kraft. Mittelfristig ist ein sogenanntes Mini-Paket geplant, das unbestrittene Massnahmen aus der AP22+ enthält, die ab 2025 gelten sollen.Die WAK-S hat nun begonnen, die Massnahmen des Mini-Agrar-Pakets beraten. Dieses enthält z.B. eine Unter-stützung von Ernteversicherungsprämien, die Erweiterung der Investitionshilfen, die Verankerung des er Sozial-versicherungsschutzes zur Stärkung der rechtlichen Situation des Ehepartners oder der Stärkung der Pflanzen- und Tierzucht. Für den SBV ist zentral, dass das Mini-Paket nicht mit weiteren Massnahmen angereichert wird. Die klima- und energiepolitischen Themen werden z.B. aktuell im Rahmen von anderen Geschäften (z.B. indirekter Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative, Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien) diskutiert und sind nicht der Agrarpolitik aufzubürden.
Rückfragen: Martin Rufer, Direktor SBV, Mobile 078 803 45 54 Francis Egger, Vize-Direktor SBV, Mobile 079 280 69 66 Michelle Wyss, Co-Leiterin Agrarwirtschaft, Mobile 079 641 42 00 www.sbv-usp.ch