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Ermahnung an die Politik und die Bundesverwaltung: Volkswille umsetzen

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Ermahnung an die Politik und die Bundesverwaltung: Volkswille umsetzen

Im Frühling 2024 machten wir Bauernfamilien in der Schweiz durch zahlreiche Aktionen auf ihre alarmierende Situation aufmerksam. Dazu wurden vier klare Forderungen aufgestellt.

Das Jahr 2024 war für die Landwirtschaft kein einfaches Jahr, geprägt von schwierigen Marktsituationen, unsicheren Rahmenbedingungen und wetterbedingten grossen Schwierigkeiten im Anbau. Von den im Frühling gestellten Forderungen, welche dringend hätten angegangen werden sollen, sind für die Bauernfamilien kaum Umsetzungen in Sicht. Lediglich eine von den vier Forderungen ist umgesetzt:

Wertschätzung unserer Arbeit und unserer Produkte:

Die Bevölkerung hat in zahlreichen Abstimmungen - Trinkwasser, Pestizid, Massentierhaltung und zuletzt mit der Biodiversitätsinitiative – mit beeindruckenden Resultaten gezeigt, dass sie hinter der einheimischen landwirtschaftlichen Produktion steht. Die Schweiz hat Vertrauen in die Bauernfamilien. Der Volkswille ist klar; sie wollen eine einheimische tierische sowie pflanzliche Produktion und sie wollen der Produktion keine weiteren Flächen entziehen. Das bestätigt die Bauernfamilien in ihrer täglichen Arbeit und zeigt uns, dass wir vieles richtig machen. Dafür zeigen wir uns sehr dankbar!

Nun gilt; die Bundesverwaltung und die Politik müssen diesen Volkswillen endlich wahrnehmen und die überfälligen Forderungen umsetzen:

Verringerung des administrativen Aufwandes

Keine Aufzeichnung mehr von Banalitäten: Die Bauernfamilien sind sich des verantwortungsvollen Umgangs mit Ressourcen sehr bewusst. Wir nehmen unsere Aufgabe wahr und sind uns den Risiken bewusst. Zielführend sehen wir die Aufzeichnung von Antibiotikaeinsätzen und Pflanzenschutzmitteln sämtliche weiteren Aufzeichnungen von Daten bringen keinen Mehrwert!

Stabilität und Planungssicherheit:

  1. Staatsquote: Die steigende Staatsquote macht die Landwirtschaft je länger, je abhängiger vom Staatstropfen. Ständige gesetzliche Änderungen schlagen sich entsprechend jedes Mal direkt auf den Einkommen der Landwirtinnen und Landwirte nieder. Eine Senkung der Staatsquote ist unabdingbar.
  2. Steigerung der Effizienz: Im Bericht zum Postulat 20.3931 und Postulat 21.3015 zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik wird von der Landwirtschaft eine Steigerung der Arbeitsproduktivität von 50% bis 2050 gegenüber 2020 verlangt. Ein ambitioniertes Ziel, welchem sich die Landwirtschaft stellen soll. Wir wollen gleichlange Spiesse; wir fordern daher dasselbe von der Bundesverwaltung.
  3. Rahmenbedingungen zum Schutz unserer Kulturen und Tiere: die Bundesverwaltung muss ihre Pflicht wahrnehmen und insbesondere im Bereich Pflanzenschutz aber auch Tierarzneimittel zuverlässige Lösungen ermöglichen. Bewilligung von Pflanzenschutzmittel und Verfügbarkeit von Tierarzneimittel sind aktiv voranzutreiben.
  4. Landwirtschaftlicher Zahlungsrahmen: Beim Budget 2025, beim landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2026-29 und bei der generellen Sanierung des Bundeshaushalts sind Kürzungen beim Landwirtschaften Zahlungsrahmen vorgesehen. Das akzeptieren wir nicht. Die Landwirtschaft hat nicht Schuld an den höheren Bundesausgaben, unsere Ausgaben sind seit Jahrzehnten nominal stabil. Unser Anteil an den Bundesausgaben ist sinkend, die Auflagen steigend und die Einkommen der Bauernbetriebe bereits besorgniserregend tief.

Gerechte und angemessene Entschädigung unserer Produkte und unserer Arbeit

  1. In den allermeisten Bereich stellen wir seit längerer Zeit keine Verbesserung fest: Bei schlechten Preisen, verschwindet die Anbaubereitschaft womit die einheimische Produktion nicht mehr gesichert ist. Viel wichtiges und nachhaltiges Know-How geht damit Jahr für Jahr verloren.
  2. Grenzschutz und Unterstützung der einheimischen Produktion: Die Schweizer Produktion ist und bleibt mit dem Ausland nicht mehr konkurrenzfähig. Schuld daran sind nebst weiteren schwierigen Produktionsbedingungen (z.B. Topographische Verhältnisse) vor allem auch die strengen gesetzlichen Vorgaben. Der Grenzschutz wird somit immer wie wichtiger und muss für eine angemessene Ernährungssicherheit nach BV 104a insbesondere mit verbesserten Rahmenbedingungen im Inland (z.B. bei der Vergabe von Importkontingenten) besser gehandhabt werden.

Damit die geforderten Punkte am richtigen Ort ankommen, planen die Bauernfamilien folgende Veranstaltung:

Ermahnung beim Bundesamt für Landwirtschaft und Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen im Liebefeld Bern:

Dienstag, 3. Dezember 2024

13:00 Uhr auf dem Campus Liebefeld

Wir treffen uns ohne Traktoren aber mit Treicheln und Glocken. Als Ermahnung stellen wir eine Tanne auf mit unseren vier Forderungen aus dem Frühling.

Ansprechpersonen:     
Haslebacher Urs, 079 651 47 15,  urs.haslebacher@gmail.com
Schwab Beat, 076 529 28 76,  beatschwab@bluewin.ch 
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