SEAG Aktiengesellschaft für schweizerisches Erdöl
Die SEAG Aktiengesellschaft für schweizerisches Erdöl nimmt Stellung zum Konzessionsentscheid der Verwaltungsgerichte
Albis (ots)
Der Verwaltungsrat der SEAG hat in seiner letzten Sitzung und nach Rücksprache mit seinem Partner eCorp International LLC folgende Beschlüsse gefasst:
1. Die Verwaltungsgerichte der Kantone Zürich, Schwyz und Glarus haben entschieden, dass die Ablehnung des Gesuches der Verlängerung ihrer seit 50 Jahren bestehenden Konzession für die Exploration von Kohlenwasserstoffen durch die entsprechenden Kantonsregierungen rechtens sei. Die SEAG verzichtet auf einen Weiterzug dieser Entscheide ans Bundesgericht. Die Entscheide in den analogen Beschwerdeverfahren in den sechs anderen Konkordatskantonen (SG, AI, AR, TG, ZG, SH) stehen noch aus.
2. Die Exploration nach Oel und Gas der SEAG in der Schweiz wird deswegen nicht zum Stillstand kommen (es bestehen weitere Schürfbewilligungen in den Kantonen Aargau, Bern und die Waadt mit fünf Bohrprojekten in den Jahren 2014/15). Die SEAG wird in Teilgebieten der bisherigen Konkordatskantone, die für die Exploration interessant erscheinen, neue kantonale Schürfgesuche einreichen, die dann nach kantonalen Vorschriften zu beurteilen sind.
3. Die im Zürcher Weinland (Humlikon/Henggart) angekündigte Explorationsbohrung muss deshalb verschoben werden, bis im Kanton Zürich eine neue Schürfbewilligung erteilt wird.
4. Die von der SEAG bzw. ihrer Vorgängergesellschaften initiierte schweizerische Exploration nach Kohlenwasserstoffen hat in den letzten 58 Jahren annähernd 400 Millionen Franken - zu über 90% aus privaten Mitteln - in die Untersuchung des schweizerischen Untergrundes investiert und hat für die Wissenschaft (z.B. den geologischen Atlas der Schweiz) hervorragende Beiträge geleistet. Die SEAG ist bestrebt, dies auch in Zukunft weiterhin zu tun.
Kontakt:
Dr. P. Lahusen
VR-Vizepräsident
Tel.: 044-713 01 81
Mobile: 079-404 81 01