BMC: Erste Erfolge in der patentrechtlichen Auseinandersetzung mit ResMed (RMD) in den USA und Deutschland
Beijing (ots/PRNewswire)
BMC Medical Co., Ltd. ("BMC") verzeichnet erste Erfolge in der ersten Runde einer globalen patentrechtlichen Auseinandersetzung mit ResMed.
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Das Landgericht München I ging in seiner Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren von ResMed gegen BMC (Aktenzeichen: 7 O 24459/13) von einer hohen Wahrscheinlichkeit aus, dass das Verfügungspatent nicht rechtsbeständig ist. Bei dem Verfügungspatent handelt es sich um den deutschen Teil des Europäischen Patents EP 1 210 139 B1 von ResMed, welches sich auf ein CPAP-System mit abnehmbaren Wassertank bezieht. Das Landgericht hob die einstweilige Verfügung gegen BMC auf. In dem parallelen Verletzungsverfahren ordnete es die Aussetzung des Rechtsstreits bis zur Entscheidung über den Rechtsbestand durch das Bundespatentgericht an. BMC behält sich die Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche vor.
Darüber hinaus ist ein weiteres Europäisches Patent, welches ResMed BMC entgegengehalten hat (EP 0 661 071) vor Kurzem erloschen. Dieses Patent hatte eine Auto An/Aus-Funktion zum Gegenstand.
"Wir werden die anhängigen Verfahren weiterführen, insbesondere die Nichtigkeitsklagen gegen ResMed´s Patente, während wir das Patentportfolio der Konkurrenz beobachten. Unsere proaktive Vorgehensweise hat sich als erfolgreich herausgestellt." so Herr Xu, Präsident von BMC.
Währenddessen hat die International Trade Commission (ITC) in den USA entschieden, einige Entscheidungen, die gegen BMC in einem 337-Verfahren durch einen Administrative Law Judge (ALJ) ergangen sind, zu überprüfen. Die ITC vermutet, dass der ALJ den Schutzbereich von ResMed´s Patenten nicht fehlerfrei bestimmt hat und vertritt eine andere Auslegung bestimmter, maßgeblicher Anspruchsmerkmale als der ALJ. Dies führte dazu, dass ResMed sein Patent mit der US-Patentnummer 7,926,487 zurücknehmen musste. Der Rechtsbestand eines weiteren Patents mit der US Reissue Patent Nummer RE 44,453 ("'453 Patent") wird ebenfalls überprüft. Hinzukommt, dass die ITC die Frage aufgeworfen hat, ob ResMed den Anforderungen an ein inländisches Unternehmen gerecht wird, beispielsweise ob ResMed überhaupt das Recht auf eine Einleitung eines 337-Verfahrens hatte.
Das '453 Patent ist das einzige Patent, welches ResMed gegen BMC´s CPAP Atmungsautomaten angeführt hat. BMC hat das US-Patentamt bereits auf die Schwierigkeiten in Bezug auf den Rechtsbestand des '453 Patents hingewiesen und eine "inter partes Überprüfung" (IPR) beantragt. Die IPR ist anhängig.
In China greift BMC derzeit den Rechtsbestand von sieben (7) Patenten von ResMed an. Das chinesische Patentamt (SIPO) hat bereits vier (4) davon für nicht rechtsbeständig erklärt. Hinsichtlich der weiteren drei (3) dauert die Überprüfung an.
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