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Freiheit für die Bundesbank
Berlin (ots)
Das Bundesverfassungsgericht soll im Wege einstweiliger Anwendung die Funktionsfähigkeit der Bundesbank schützen und die Haushaltsautonomie des Bundestages bewahren
1. Obwohl sich die Konjunktur in der Eurozone im Aufschwung befindet und der Preisauftrieb nach Definition der EZB in der Eurozone das willkürlich gesetzte Ziel von ca. 2 % der Verbraucherpreise längst erreicht hat, fahren EZB und Eurosystem mit ihrem Aufkaufprogramm für Staatsanleihen und Unternehmensanleihen fort. Dies ist für die beteiligten nationalen Zentralbanken und den nationalen Haushaltsgesetzgeber mit unverhältnismäßigen Risiken verbunden. Würden auch nur rund 12 % der PSPP/CSPP-Anleihen, an deren Ausfallrisiken die Bundesbank im Rahmen der Gemeinschaftshaftung partizipiert, ausfallen, würde das Eigenkapital der Bundesbank negativ werden. Ganz zu schweigen von den Ausfallgefahr jener Anleihen, die die Bundesbank auf eigenes Risiko hat erwerben müssen.
2. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem OMT-Urteil die Funktionsfähigkeit der Bundesbank für unantastbar erklärt. Demzufolge ist eine Offenmarktpolitik des Eurosystems, die diese Funktionstüchtigkeit gefährdet, nicht nur ein ultra vires-Akt der EZB, sondern muss auch die Bundesbank veranlassen, sich aus der Teilnahme an einem solchen Programm zurückzuziehen.
Daher wird mit unserem Antrag auf einstweilige Anordnung vor dem Bundesverfassungsgericht die Entpflichtung der Bundesbank, die EZB-Beschlüsse zur Teilnahme an dem besagten Programm weiterhin durchzuführen, angestrebt. Diese Initiative zielt auf den Schutz der Haushaltsprärogative des Bundestages, der für den Fall einer Realisierung auch nur geringster Ausfälle von Anleihen gezwungen wäre, für die Rekapitalisierung der Bundesbank immediat zu sorgen.
3. Neben den verheerenden Wirkungen des APP-Programms für den Wettbewerb auf den Kapitalmärkten gebietet die Entwicklung der Target2-Salden zu Ungunsten der Bundesbank ein sofortiges Eingreifen. Die Durchführung des APP hat der Bundesbank - wie diese selbst zugesteht - ungesicherte Forderungen von mittlerweile mehr als 800 Mrd. Euro gegenüber der EZB beschert. Dies kann vor dem Hintergrund der nachhaltigen Funktionsfähigkeit der Bundesbank nicht länger hingenommen werden. Der Verfassungsbevollmächtigte Prof. Kerber: "Es darf nicht abgewartet werden, ob und wann die EZB gewillt ist, einen Kurswechsel zu verkünden. Vielmehr muss die Bundesbank vom Bundesverfassungsgericht sofort die Freiheit erhalten, sich aus dem laufenden Programm in der ihr angemessen erscheinenden Weise zurückzuziehen."
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