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GCG

GCG gibt Erklärung zum vorgeschlagenen Vergleich mit RMBS heraus

York (ots/PRNewswire)

Die folgende Erklärung wird von GCG hinsichtlich des vorgeschlagenen Vergleichs mit RMBS herausgegeben.

BENACHRICHTIGUNG ÜBER EIN GERICHTLICHES VERFAHREN IM ZUSAMMENHANG MIT DER ANNAHME DES ABGEÄNDERTEN VORSCHLAGS DES VERGLEICHSVERTRAGS MIT JP MORGAN

HIERMIT WERDEN ALLE INHABER VON ZERTIFIKATEN, SCHULDSCHEINEN ODER ANDERWEITIGEN WERTPAPIEREN ("ZERTIFIKATSINHABER") DER IN ANLAGE A AUFGEFÜHRTEN HYPOTHEKENGESICHERTEN TREUHANDGESELLSCHAFTEN UND KREDITINSTITUTE (DIE "EMPFANGENDEN TREUHANDGESELLSCHAFTEN UND KREDITINSTITUTE") SOWIE ANDERE PERSONEN, DIE EIN POTENZIELLES INTERESSE AN DEN EMPFANGENDEN TREUHANDGESELLSCHAFTEN UND KREDITINSTITUTEN HABEN, BENACHRICHTIGT. DIE ZERTIFIKATSINHABER SOWIE ANDERE EMPFÄNGER DER BENACHRICHTIGUNG SOLLTEN DIESE BENACHRICHTIGUNG UND DIE DARIN GENANNTEN MATERIALIEN SORGFÄLTIG IN ABSPRACHE MIT IHREN JURISTISCHEN UND FINANZIELLEN BERATERN LESEN. DIE ANNAHME DES ABGEÄNDERTEN VORSCHLAGS DES VERGLEICHSVERTRAGS KÖNNTE SICH MASSGEBLICH AUF DIE INTERESSEN DER ZERTIFIKATSINHABER AUSWIRKEN.

DIE BENACHRICHTIGUNG ERGEHT HIERMIT DURCH:

THE BANK OF NEW YORK MELLON THE BANK OF NEW YORK MELLON TRUST COMPANY, N.A. DEUTSCHE BANK NATIONAL TRUST COMPANY HSBC BANK USA, NATIONAL ASSOCIATION LAW DEBENTURE TRUST COMPANY OF NEW YORK U.S. BANK NATIONAL ASSOCIATION WELLS FARGO BANK, NATIONAL ASSOCIATION WILMINGTON TRUST, NATIONAL ASSOCIATION

VON DENEN JEDE IN IHRER EIGENSCHAFT ALS TREUHÄNDER, FÜR WERTPAPIERE BESTELLTER TREUHÄNDER, SEPARATER TREUHÄNDER UND/ODER NACHFOLGETREUHÄNDER DER EMPFANGENDEN TREUHANDGESELLSCHAFTEN UND KREDITINSTITUTE (ZUSAMMENFASSEND DIE "EMPFANGENDEN TREUHÄNDER" UND JEDE EINZELNE EIN "EMPFANGENDER TREUHÄNDER") DIE ZERTIFIKATSINHABER BENACHRICHTIGT.

DIESE BENACHRICHTIGUNG ENTHÄLT WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR ZERTIFIKATSINHABER. ALLE WERTPAPIERVERWAHRUNGSSTELLEN, DEPOTSTELLEN UND ANDERE MITTLER, FALLS ZUTREFFEND, DIE DIESE BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN, WERDEN AUFGEFORDERT, DIE RÜCKÜBERTRAGUNG DIESER BENACHRICHTIGUNG AN DIE ZERTIFIKATSINHABER RECHTZEITIG ZU FORCIEREN.

Datum: 20. August 2014

Diese Benachrichtigung (die "Benachrichtigung") ergeht an Sie von den empfangenden Treuhändern im Rahmen gewisser geltender Pooling- und Dienstleistungsvereinbarungen, Vertragsurkunden, Dienstleistungsvereinbarungen, Hypothekendarlehens-Kaufverträge, Abtretungs- und Übernahmeverträge und/oder anderer Verträge, die für die empfangenden Treuhandgesellschaften und Kreditinstitute (die "geltenden Verträge") gelten.

ANNAHME DES ABGEÄNDERTEN VORSCHLAGS DES VERGLEICHSVERTRAGS Diese Benachrichtigung bezieht sich auf das durch eine Gruppe von 21 (einundzwanzig) institutionellen Anlegern (die "institutionellen Anleger") und JPMorgan Chase & Co. und ihrer unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften ("JPMorgan") am 15. November 2013 geschlossene und am 29. Juli 2014 abgeänderte RMBS Trust Settlement Agreement (RMBS Treuhand-Vergleichsvertrag) (das "Modified Proposed Settlement Agreement" (abgeänderter Vorschlag des Vergleichsvertrags) oder den "Vergleich"). Eine Ausfertigung des abgeänderten Vorschlags des Vergleichsvertrags kann hier aufgerufen werden: http://www.rmbstrusteesettlement.com/docs/Modified_Proposed_Settlement_Agreement.pdf [http://www.rmbstrusteesettlement.com/docs/Modified_Proposed_Settlement_Agreement.pdf]. In der englischen Fassung dieser Benachrichtigung groß geschriebene und nicht anderweitig definierte Begriffe haben die ihnen im abgeänderten Vorschlag des Vergleichsvertrags zugeschriebene Bedeutung.

In einer vorausgegangenen Benachrichtigung an die Zertifikatsinhaber vom 1. August 2014 informierten die empfangenden Treuhänder die Zertifikatsinhaber, dass sie am 1. August 2014 nach einem Auswertungsverfahren unter Berücksichtigung von Gutachten JPMorgan benachrichtigten, dass beide im Namen der empfangenden Treuhandgesellschaften und Kreditinstitute, für die sie als Treuhänder, für Wertpapiere bestellter Treuhänder, separater Treuhänder und/oder Nachfolgetreuhänder handeln, den abgeänderten Vorschlag des Vergleichsvertrags vorbehaltlich der endgültigen gerichtlichen Genehmigung angenommen hätten.

RECHTSKRÄFTIGE GERICHTLICHE GENEHMIGUNG - BENACHRICHTIGUNG ÜBER EIN GERICHTLICHES VERFAHREN Die empfangenden Treuhänder haben gemäß CPLR § 7701 In the matter of the application of U.S. Bank National Association, et al., (Index No. 652382/2014) (das "Verfahren gemäß Artikel 77") beim Supreme Court of the State of New York, County of New York (das "Gericht") einen Antrag (der "Antrag") eingereicht und ein gerichtliches Verfahren angestrengt. Im Verfahren gemäß Artikel 77 beantragen die Treuhänder ein Gerichtsurteil, dass die Annahme des abgeänderten Vorschlags des Vergleichsvertrags durch die empfangenden Treuhänder im Namen der empfangenden Treuhandgesellschaften und Kreditinstitute im Rahmen der geltenden Verträge rechtmäßig ist und dass die Zertifikatsinhaber in Bezug auf die Auswertung durch die empfangenden Treuhänder und deren Annahme des abgeänderten Vorschlags des Vergleichsvertrags und der Implementierung desselben keine Ansprüche gegen die empfangenden Treuhänder geltend machen können. Der Erlass eines solchen Urteils würde - nachdem es rechtsgültig und unanfechtbar ist (einschließlich des Ablaufs einer Frist für die Beantragung einer im Ermessen des Gerichts liegenden Überprüfung) - die "endgültige gerichtliche Genehmigung" darstellen, wie sie im abgeänderten Vorschlag des Vergleichsvertrags definiert ist.

Am 15. August 2014 erließ das Gericht eine Verfügung (die "Verfügung vom 15. August") über die Bekanntmachung bezüglich des Verfahrens gemäß Artikel 77 und ordnete u. a. Folgendes an:

--  Jeder mit einer Beteiligung an den empfangenden Treuhandgesellschaften
    und Kreditinstituten hat im Gerichtsgebäude, 60 Centre Street, New
    York, New York am 16. Dezember 2014 ("Datum der Anhörung") um 10:00
    Uhr, oder sobald eine Anhörung möglich ist, zu IAS Part 60
    Einwendungen vorzubringen, warum kein Urteil gemäß CPLR § 7701
    zugunsten der empfangenden Treuhänder als Treuhänder, für Wertpapiere
    bestellte Treuhänder, separate Treuhänder und/oder
    Nachfolgetreuhänder für die empfangenden Treuhandgesellschaften und
    Kreditinstitute ergehen soll.
--  Das Gericht behält sich das Recht vor, das Anhörungsdatum oder eine
    Vertagung ohne vorherige Benachrichtigung und lediglich durch eine
    mündliche Ankündigung am Anhörungs- oder Vertagungstag oder durch
    eine elektronisch ergangene Verfügung zu verlegen; das Gericht behält
    sich ferner das Recht vor, die Teilnahme der empfangenden Treuhänder am
    Vergleich (einschließlich der Abänderungen, denen die Beteiligten
    gemäß den Vertragsbedingungen zugestimmt haben) zu genehmigen, ohne
    dass eine weitere Benachrichtigung als die in der Verfügung vom 15.
    August ergeht.
--  Jede potenziell betroffene Person, die eine Stellungnahme für oder
    gegen den Vergleich und/oder Antrag abgeben möchte, kann dies
    persönlich oder durch einen Anwalt am Anhörungstag tun und kann auf
    weitere Veranlassung durch das Gericht angemessene und relevante Beweise
    oder Argumente vorbringen, jedoch unter der Voraussetzung und nur mit
    Ausnahme triftiger Gründe, dass das Erscheinen und die Einwände gegen
    den Vergleich dem Gericht gegenüber schriftlich begründet und
    diesbezügliche Unterlagen dem Gericht und dem Anwalt der empfangenden
    Treuhänder bis zum 3. November 2014 vorgelegt werden.
--  Für jede potenziell betroffene Person, die ihren Einspruch nicht
    gemäß der Verfügung vom 15. August erhebt, gilt dies als Verzicht auf
    das Einspruchsrecht (einschließlich etwaiger Berufungsrechte) und
    hieraus entsteht ein endgültiger Ausschluss der Erhebung solcher
    Einsprüche laut Verfahren gemäß Artikel 77 oder bei anderen
    Gerichtsverfahren, sofern das Gericht nichts anderes anordnet.
--  Bis zum 3. Dezember 2014 sind sämtliche Unterlagen in Beantwortung
    etwaiger Einwände oder Vorträge zugunsten des Vergleichs bei Gericht
    einzureichen und (i) allen Personen zuzustellen, die Einwände erhoben
    haben und (ii) allen Personen zuzustellen, denen die Erlaubnis erteilt
    wurde, dem Prozess beizutreten und die offiziell beim Verfahren gemäß
    Artikel 77 laut CPLR § 320 erschienen sind.
--  Außer im Fall von triftigen Gründen darf nur der Anwalt der
    empfangenden Treuhänder am Anhörungstag gehört werden, es sei denn,
    es wurden gemäß der Verfügung vom 15. August Einwände erhoben oder
    Vorträge zugunsten des Vergleichs eingereicht.
--  Das Gericht behält die ausschließliche Zuständigkeit über die
    empfangenden Treuhänder, die empfangenden Treuhandgesellschaften und
    Kreditinstitute sowie alle Treuhand-Nutznießer (vergangene,
    gegenwärtige oder zukünftige) in allen Angelegenheiten des Vergleichs
    und des Verfahrens gemäß Artikel 77.
--  Während der Anhängigkeit des Verfahrens gemäß Artikel 77 können die
    empfangenden Treuhänder um Anweisung des Gerichts ersuchen, bevor sie
    auf Geltendmachungen, Behauptungen, Benachrichtigungen oder Anweisungen
    von Treuhand-Nutznießern bezüglich der Angelegenheit des Verfahrens
    gemäß Artikel 77 reagieren oder Maßnahmen ergreifen.
--  Alle erforderlichen Unterlagen oder solche, die von empfangenden
    Treuhändern eingereicht werden dürfen, oder von Parteien, denen die
    Erlaubnis erteilt wurde, dem Prozess beizutreten, sind über das
    e-filing-System des Gerichts ("NYSCEF") zuzustellen, es sei denn, eine
    Partei oder ein Empfänger ist davon ausgenommen, sowie per Express oder
    persönliche Zustellung.
--  Alle Unterlagen, die von einem Gegner oder einer anderen, potenziell
    beteiligten Person zugestellt werden, der keine offizielle Erlaubnis
    erteilt wurde, dem Prozess beizutreten, sind durch Einreichen über
    NYSCEF zuzustellen, es sei denn, eine Partei oder ein Empfänger ist
    davon ausgenommen, sowie per Express oder persönliche Zustellung an die
    empfangenden Treuhänder.
--  Zwei Ausdrucke aller zugestellten Unterlagen sind ebenfalls mit
    Zustellungsbestätigung beim für Part 60 zuständigen Justizbeamten bis
    zum erforderlichen Einreichungstermin einzureichen. (Absatz 6 der
    Verfügung vom 15. August erfordert z. B., dass eine schriftliche
    Ankündigung des Erscheinens bis zum 3. November 2014 zugestellt und
    eingereicht werden muss. Ausdrucke sind ebenfalls beim für Part 60
    zuständigen Justizbeamten bis zu diesem Datum einzureichen). Für alle
    Unterlagen, für die diese Aufforderung zur Klagebegründung kein
    Zustellungs- oder Einreichungsdatum festlegt, sind die zwei Ausdrucke
    beim für Part 60 zuständigen Justizbeamten vor dem Rücksendedatum
    einzureichen und - falls möglich - mindestens sieben Tage vor dem
    Rücksendedatum. Außer im Fall von triftigen Gründen wird ein Antrag
    auf Anhörung nur dann gewährt, wenn die Ausdrucke gemäß diesem
    Absatz eingereicht wurden.
--  Für eine schriftliche Mitteilung des Erscheinens mit Begründung der
    Einwände sowie andere schriftliche Anträge und Unterlagen, die für
    Zwecke im Rahmen des Verfahrens gemäß Artikel 77 erforderlich sind
    oder eingereicht werden können, gelten die nachfolgenden Anforderungen.
    Die Unterlagen müssen zweizeilig sein und dürfen mit Ausnahme der
    urkundlichen Beweise nicht mehr als 15 Seiten umfassen, es sei denn, das
    Gericht gewährt vor dem Einreichen der Unterlagen eine Erweiterung der
    Seitenbegrenzung. (Eine schriftliche Mitteilung des Erscheinens, eine
    Begründung der Einwände und ein unterstützendes Rechtsgutachten
    dürfen z. B. zusammen nicht mehr als 15 Seiten umfassen) und
--  ein Antrag für die Erlaubnis, dem Prozess offiziell beizutreten (im
    Gegensatz zum Einreichen einer schriftlichen Mitteilung des Erscheinens)
    hat durch eine Aufforderung zur Klagebegründung und nicht durch einen
    separaten Antrag zu erfolgen. Bis zum 15. August 2014 zugestellte und
    eingereichte Anträge werden vom Gericht akzeptiert.

Die Verfügung vom 15. August kann hier aufgerufen werden: http://www.rmbstrusteesettlement.com/docs/Interim%20Decision%20and%20Order%20on%20Order%20to%20Show%20Cause.pdf [http://www.rmbstrusteesettlement.com/docs/Interim%20Decision%20and%20Order%20on%20Order%20to%20Show%20Cause.pdf].

Im Anschluss an die Anhörung gemäß Artikel 77 bestimmt das Gericht u. a., ob die angeforderte gerichtliche Entscheidung gewährt werden soll und berücksichtigt andere wichtige Angelegenheiten des abgeänderten Vorschlags des Vergleichsvertrags. Falls die angeforderte gerichtliche Entscheidung gewährt wird und rechtskräftig und unanfechtbar ist (einschließlich des Ablaufs einer Frist für die Beantragung einer im Ermessen des Gerichts liegenden Überprüfung) und die anderen Bedingungen für das Inkrafttreten des abgeänderten Vorschlags des Vergleichsvertrags erfüllt sind, tritt der abgeänderte Vorschlag des Vergleichsvertrags in Kraft mit Wirkung auf die Rechte und Interessen aller Zertifikatsinhaber und deren Rechtsnachfolger oder Abtretungsempfänger an den empfangenden Treuhandgesellschaften und Kreditinstituten, einschließlich des Verzichts auf Ansprüche gegen JPMorgan im Namen der empfangenden Treuhandgesellschaften und Kreditinstitute in Bezug auf Zusicherungs-, Gewährleistungs- und Dienstleistungsansprüche. Eine vollständige Beschreibung der hierin vorgesehenen Freistellungen befindet sich im abgeänderten Vorschlag des Vergleichsvertrags.

Falls das Gericht die angeforderte Entscheidung gewährt und das Urteil rechtskräftig und unanfechtbar ist (einschließlich des Ablaufs einer Frist für die Beantragung einer im Ermessen des Gerichts liegenden Überprüfung) und die anderen Bedingungen für das Inkrafttreten des abgeänderten Vorschlags des Vergleichsvertrags erfüllt sind, sind alle Zertifikatsinhaber an den abgeänderten Vorschlag des Vergleichsvertrags gebunden, selbst wenn sie in der Sache erschienen sind oder Einwände gegen den abgeänderten Vorschlag des Vergleichsvertrags erhoben haben. Der Antrag, sämtliche zu dessen Unterstützung eingereichte Unterlagen, sämtliche durch das Gericht erlassenen Verfügungen sowie andere relevante Informationen bezüglich des Verfahrens gemäß Artikel 77 können online unter http://www.rmbstrusteesettlement.com/index.php [http://www.rmbstrusteesettlement.com/index.php] (die "JPM Proposed Settlement Website") aufgerufen werden. Die Website wird aktualisiert, sobald neue Unterlagen eingereicht werden oder zusätzliche Anordnungen in dem Verfahren gemäß Artikel 77 erlassen werden. Außerdem sollten Sie alle beim Gericht eingereichten Dokumente auf der Website des Gerichts erhalten: http://iapps.courts.state.ny.us/iscroll/ [http://iapps.courts.state.ny.us/iscroll/]. Fragen werden unter Tel. (855) 382-6461 (innerhalb der USA) oder (513) 785-0998 (außerhalb der USA) oder per E-Mail entgegengenommen: questions@rmbstrusteesettlement.com.

Zertifikatsinhaber dürfen Anfragen NICHT an das Gericht oder Justizangestellte richten.

SONSTIGES Diese Benachrichtigung ist eine Zusammenfassung des abgeänderten Vorschlags des Vergleichsvertrags und des Verfahrens gemäß Artikel 77 und stellt keine vollständige Beschreibung davon dar. Sie ist auch keine Zusammenfassung oder Beschreibung der einschlägigen Gesetze oder juristischen Verfahren. Zertifikatsinhabern und anderen potenziell beteiligten Personen wird nahegelegt, die Auswirkungen des abgeänderten Vorschlags des Vergleichsvertrags sorgfältig abzuwägen, einschließlich der Freistellung von den Zusicherungs-, Gewährleistungs- und Dienstleistungsansprüchen, und ihre eigenen juristischen und finanziellen Berater zu konsultieren.

Zertifikatsinhaber und andere an den empfangenden Treuhandgesellschaften und Kreditinstituten interessierte Personen sollten sich nicht auf die empfangenden Treuhänder, deren Anwalt, Experten oder sonstige Berater des empfangenden Treuhänders als einzige Informationsquelle verlassen.

Bitte beachten Sie, dass diese Benachrichtigung nicht als Anlage-, Rechnungslegungs-, Finanz-, Rechts-, Steuer- oder anderweitige Beratung durch die empfangenden Treuhänder oder deren Direktoren, leitenden Angestellten, Teilhaber, Vertreter, Anwälte oder Mitarbeiter gedacht ist oder als solche auszulegen ist. Jede natürliche oder juristische Person, die diese Benachrichtigung erhält, sollte bezüglich der hier beschriebenen Angelegenheiten den Rat ihrer eigenen Berater einholen.

ANLAGE A Liste der empfangenden Treuhandgesellschaften und Kreditinstitute Akzeptiert unter der Voraussetzung eines rechtsgültigen Gerichtsbeschlusses nach einem gerichtlichen Verfahren gemäß Abschnitt 2.03(c) des abgeänderten Vorschlags des Vergleichsvertrags. Falls nicht anderweitig angegeben, gilt die Annahme in Bezug auf alle Kreditinstitute oder ggf. Unterdarlehens-Gruppen eines bestimmten Trusts.

The Bank of New York  U.S. Bank National      CHASE 2006-S1    Wells Fargo Bank,
Mellon, as Trustee    Association, as Trustee                  National Association,
                                              EMCM 2005-A      as Trustee
BALTA 2005-1          BALTA 2006-3                             Law Debenture Trust
                                              EMCM 2005-B      Company of New York,
BALTA 2005-10         BSABS 2005-2                             as Separate Trustee
                                              EMCM 2006-A
BALTA 2005-2          BSABS 2005-3                             BSABS 2005-1
                                              JPALT 2005-A2
BALTA 2005-3          BSABS 2005-4                             BSABS 2007-AC2
                                              JPALT 2005-S1
BALTA 2005-4          BSABS 2005-AC1                           BSABS 2007-AC3
                                              JPALT 2006-A1
BALTA 2005-5          BSABS 2005-AC2                           BSABS 2007-AC4
                                              JPALT 2006-A2
BALTA 2005-7          BSABS 2005-AC3                           BSABS 2007-AC5
                                              JPALT 2006-A3
BALTA 2005-8          BSABS 2005-AC4                           BSABS 2007-AC6
                                              JPALT 2006-A4
BALTA 2005-9          BSABS 2005-AC5                           BSARM 2007-3
                                              JPALT 2006-A6
BALTA 2006-1          BSABS 2005-AC6                           BSARM 2007-5
                                              JPALT 2006-S1
BALTA 2006-2          BSABS 2005-AC7                           BSMF 2006-AR1
                                              JPALT 2006-S2
BSABS 2005-SD1        BSABS 2005-AC8                           BSMF 2006-AR2
                                              JPALT 2006-S3
BSABS 2005-SD2        BSABS 2005-AC9                           BSMF 2006-AR3
                                              JPALT 2006-S4
BSABS 2005-SD3        BSABS 2005-AQ1                           BSMF 2006-AR4
                                              JPALT 2007-A2
BSABS 2005-SD4        BSABS 2005-AQ2                           BSMF 2006-AR5
                                              JPALT 2007-S1
BSABS 2006-2          BSABS 2005-EC1                           BSMF 2007-AR1,
                                              JPMAC 2005-FLD1  Loan Group I only
BSABS 2006-3          BSABS 2005-FR1
                                              JPMAC 2005-FRE1  BSMF 2007-AR2
BSABS 2006-4          BSABS 2005-HE1
                                              JPMAC 2005-OPT1  BSMF 2007-AR3
BSABS 2006-SD1        BSABS 2005-HE10
                                              JPMAC 2005-OPT2  BSMF 2007-AR4
BSABS 2006-SD2        BSABS 2005-HE11
                                              JPMAC 2005-WMC1  BSMF 2007-AR5
BSABS 2006-SD3        BSABS 2005-HE12
                                              JPMAC 2006-ACC1  GPMF 2005-AR2
BSABS 2006-SD4        BSABS 2005-HE2
                                              JPMAC 2006-CH1   GPMF 2005-AR3
BSABS 2007-1          BSABS 2005-HE3
                                              JPMAC 2006-CH2   GPMF 2005-AR4
CHASE 2006-S2         BSABS 2005-HE4
                                              JPMAC 2006-CW1   GPMF 2005-AR5
GPMF 2005-AR1         BSABS 2005-HE5
                                              JPMAC 2006-CW2   GPMF 2006-AR1
PRIME 2005-1          BSABS 2005-HE6
                                              JPMAC 2006-FRE1  GPMF 2006-AR2
SAMI 2005-AR1         BSABS 2005-HE7
                                              JPMAC 2006-FRE2  GPMF 2006-AR3
SAMI 2005-AR2         BSABS 2005-HE8
                                              JPMAC 2006-HE1   SACO 2005-1
SAMI 2005-AR3         BSABS 2005-HE9
                                              JPMAC 2006-HE2   SACO 2005-2
SAMI 2005-AR4         BSABS 2005-TC1
                                              JPMAC 2006-HE3,  SACO 2005-3
SAMI 2005-AR6         BSABS 2005-TC2          Group 1 only
                                                               SACO 2007-VA1
SAMI 2005-AR7         BSABS 2006-1            JPMAC 2006-NC1
                                                               SAMI 2007-AR4
SAMI 2005-AR8         BSABS 2006-AC1          JPMAC 2006-NC2

SAMI 2006-AR1         BSABS 2006-AC2          JPMAC 2006-RM1
                                                               Wilmington Trust,
SAMI 2006-AR2         BSABS 2006-AC3          JPMAC 2006-WMC1  National Association,
                                                               as Trustee
SAMI 2006-AR3         BSABS 2006-AC4          JPMAC 2006-WMC2,
                                              Group 1 only     BALTA 2006-4
SAMI 2006-AR4         BSABS 2006-AC5
                                              JPMAC 2006-WMC3, BALTA 2006-5,
SAMI 2006-AR5         BSABS 2006-AQ1          Group 1 only
                                                               Loan Group II loans only
SAMI 2006-AR6         BSABS 2006-EC1          JPMAC 2006-WMC4,
                                              Group 1 only     BALTA 2006-6
SAMI 2006-AR7         BSABS 2006-EC2
                                              JPMMT 2005-A1    BALTA 2006-7
SAMI 2006-AR8         BSABS 2006-HE1
                                              JPMMT 2005-A2    BALTA 2006-8,
                      BSABS 2006-HE10
                                              JPMMT 2005-A3    Loan Group III loans only
The Bank of New York  BSABS 2006-HE2
Mellon Trust Company,                         JPMMT 2005-A4    BALTA 2007-1,
as Trustee            BSABS 2006-HE5
                                              JPMMT 2005-A5    Loan Group II loans only
CFLX 2007-1           BSABS 2006-HE6
                                              JPMMT 2005-A6    BALTA 2007-2
CFLX 2007-2           BSABS 2006-HE7
                                              JPMMT 2005-A7    BALTA 2007-3
CFLX 2007-3           BSABS 2006-HE8
                                              JPMMT 2005-A8    BSAAT 2007-1, Sub-
CFLX 2007-M1          BSABS 2006-HE9                           Group III loans only
                                              JPMMT 2005-ALT1
CHASE 2006-S3         BSABS 2006-IM1                           BSABS 2005-CL1
                                              JPMMT 2005-S1
CHASE 2006-S4         BSABS 2006-PC1                           BSABS 2006-HE3
                                              JPMMT 2005-S2
CHASE 2007-A1         BSABS 2007-AC1                           BSABS 2006-HE4
                                              JPMMT 2005-S3
CHASE 2007-A2         BSABS 2007-AQ1                           BSABS 2007-2
                                              JPMMT 2006-A1
CHASE 2007-A3         BSABS 2007-FS1                           BSABS 2007-SD1
                                              JPMMT 2006-A2
CHASE 2007-S1         BSABS 2007-HE1                           BSABS 2007-SD2
                                              JPMMT 2006-A3
CHASE 2007-S2         BSABS 2007-HE2                           BSABS 2007-SD3
                                              JPMMT 2006-A4
CHASE 2007-S3         BSABS 2007-HE3                           BSARM 2006-4
                                              JPMMT 2006-A6
CHASE 2007-S4         BSABS 2007-HE4,                          BSARM 2007-1
                      Loan Group II only      JPMMT 2006-A7
CHASE 2007-S5                                                  BSARM 2007-2
                      BSABS 2007-HE5          JPMMT 2006-S1
CHASE 2007-S6                                                  BSARM 2007-4
                      BSABS 2007-HE6          JPMMT 2006-S2
                                                               BSSLT 2007-SV1
                      BSABS 2007-HE7          JPMMT 2006-S3
Deutsche Bank                                                  GPMF 2007-HE1
National Trust        BSARM 2005-1            JPMMT 2006-S4
Company                                                        PRIME 2006-DR1
                      BSARM 2005-10           JPMMT 2007-A3
JPMAC 2007-CH1                                                 SACO 2005-4
                      BSARM 2005-11           JPMMT 2007-A4
JPMAC 2007-CH2                                                 SACO 2005-5
                      BSARM 2005-12           JPMMT 2007-S1
JPMAC 2007-CH3                                                 SACO 2005-7
                      BSARM 2005-2            JPMMT 2007-S2
JPMAC 2007-CH4                                                 SACO 2005-8
                      BSARM 2005-3            JPMMT 2007-S3
JPMAC 2007-CH5                                                 SACO 2005-10,
                      BSARM 2005-4            LUM 2005-1
JPMAC 2007-HE1                                                 Loan Group II loans only
                      BSARM 2005-5            PRIME 2005-2
MSST 2007-1                                                    SACO 2005-GP1
                      BSARM 2005-6            PRIME 2005-3
                                                               SACO 2006-1
                      BSARM 2005-7            PRIME 2005-4
HSBC Bank USA,                                                 SACO 2006-12, Loan
National Association  BSARM 2005-9            PRIME 2005-5     Group II loans only

BSMF 2006-AC1         BSARM 2006-1            PRIME 2006-1     SACO 2007-1,

JPALT 2006-A5         BSARM 2006-2            PRIME 2006-2     Loan Group II loans only

JPALT 2006-A7         BSMF 2006-SL5           PRIME 2006-CL1   SAMI 2007-AR1

JPALT 2007-A1         BUMT 2005-1             PRIME 2007-1     SAMI 2007-AR2

JPMMT 2006-A5         CFLX 2005-1             PRIME 2007-2     SAMI 2007-AR3

JPMMT 2007-A1         CFLX 2005-2             PRIME 2007-3     SAMI 2007-AR5

JPMMT 2007-A2         CFLX 2006-1             SACO 2005-6      SAMI 2007-AR6

JPMMT 2007-A5         CFLX 2006-2             SACO 2005-9      SAMI 2007-AR7, Sub-

JPMMT 2007-A6         CHASE 2005-A1           SACO 2005-WM1    Loan Group III loans only

LUM 2006-3            CHASE 2005-A2           SACO 2005-WM2

                      CHASE 2005-S1           SACO 2005-WM3

                      CHASE 2005-S2           SACO 2006-4

                      CHASE 2005-S3           SAMI 2005-AR5

                      CHASE 2006-A1
---                   -------------

Web site: http://www.rmbstrusteesettlement.com/

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KONTAKT: Lael Dowd, GCG, +1-703-447-4920