Neues Tabakgesetz: Erstes E-Zigaretten Unternehmen geht juristisch gegen Mitbewerber vor
InnoCigs erwirkt einstweilige Verfügung gegen französische Großhändler
Hamburg (ots)
Durch die Umsetzung der EU-Richtlinie TPD2 (2014/40/EU) wurden erstmals auch E-Zigaretten umfassend in Deutschland gesetzlich geregelt. E-Zigaretten Hersteller und Importeure müssen so z.B jeden Bestandteil einer E-Zigarette sechs Monate vor dem Verkaufsstart bei den Behörden registrieren.
"Insbesondere diese Vorschrift sehen wir als unnötige Innovationsbremse. E-Zigaretten entwickeln sich rasant weiter. Wir würden neue Geräte gerne schnell auf den Markt bringen, aber wir dürfen es nunmal nicht und müssen uns selbstverständlich daran halten.", so Dustin Dahlmann von der InnoCigs GmbH & Co. KG dem führenden Großhändler auf dem deutschen Markt. Obwohl sich die deutschen Importeure an die Vorschriften halten, kommen weiterhin neue Produkte ohne sechsmonatige Voranmeldung vermehrt auf den deutschen Markt; noch dazu ohne eine Vielzahl weiterer Vorschriften, z.B. für Verpackungen, Warnhinweise, Beipackzettel und Emmisionstests, zu beachten. Diese Produkte stammen in vielen Fällen aus Frankreich. Trotz der EU-weiten Richtlinie zur Harmonisierung des Marktes, können dort bisher zentrale Vorschriften anders ausgelegt werden. Während man in Deutschland jeden Bestandteil einer E-Zigarette also z.B. auch Akkuträger, sogenannte Box Mods oder Verdampfereinheiten, die Clearomizer, sechs Monate vor dem Verkauf registrieren muss, melden französische Händler und Hersteller nur E-Zigaretten Artikel an, die Nikotin enthalten. Ihre nikotinfreien Produkte bieten sie dann konkurrenzlos sechs Monate vor den hiesigen Händlern auf dem deutschen Markt an. Die InnoCigs GmbH & Co. KG mahnte drei französische Großhändler ab und verwies auf die erforderliche Einhaltung der deutschen Vorschriften bei Lieferung nach Deutschland. Leider blieb die Reaktion aus und man musste eine gerichtliche Klärung herbeiführen. Den drei französischen Großhändlern ist es nun untersagt E-Zigaretten, Box-Mods und andere E-Zigaretten Artikel nach Deutschland zu liefern, wenn diese nicht den deutschen gesetzlichen Vorschriften entsprechen. "Wir beliefern fast 3000 E-Zigaretten Händler. Vielen von denen hat diese unfaire Konkurrenz schwer zu schaffen gemacht. Insbesondere bei kleinen Händler geht es um die Existenz. Wir mussten herausfinden woher diese Produkte überwiegend kommen und was wir dagegen tun können.", so Dahlmann. Tatsächlich ist der Handel mit den unregistrierten Produkten aus dem Nachbarland nicht legal. "Viele deutsche Händler waren sich überhaupt nicht darüber bewusst, dass sie sich wettbewerbswidrig Verhalten.", sagt der Unternehmer. Deutsche Händler tappen so schnell in eine Abmahnfalle, welche sogar von behördlicher Seite mit Ordnungsgeldern verfolgt werden kann. Dazu Dustin Dahlmann: "Wenn man etwas aus dem Nachbarland kauft, dann denkt man nicht daran, dass das Produkt in Deutschland nicht legal sein könnte. Durch die Umsetzung der TPD2 mit den vielen komplizierten Regelungen kann das aber nun schnell der Fall sein."
Das Urteil 416 HKO 14/17, 406 HKO 16/17 und 408 HKO 8/17 wurde vom Landgericht Hamburg erteilt und hat nach Zustellung auch in Frankreich Gültigkeit. Bei Verstößen drohen auch dort Ordnungsgeld oder ersatzweise Ordnungshaft.
Die Urteile sind unter folgenden Links online abrufbar: https://www.innocigs.com/dl_files/Az_406_HKO_16_17.pdf - Az. 406 HKO 16/17 https://www.innocigs.com/dl_files/Az_408_HKO_8_17.pdf - Az. 408 HKO 8/17 https://www.innocigs.com/dl_files/Az_416_HKO_14_17.pdf - Az. 416 HKO 14/17 Über InnoCigs Die InnoCigs GmbH und Co. KG zählt zu den größten Online Groß- und Einzelhändlern für E-Zigaretten, Liquids und Zubehör im D-A-CH Raum. Zum Unternehmen gehören die erfolgreichen Marken SC, InnoCigs und Steamax. Größte Online Präsenz des Hamburger Unternehmens ist der Shop Mr-Smoke (www.mr-smoke.de). Neben diesem Online Shop und den Portalen der einzelnen Marken stehen insbesondere den Endkunden die vier InnoCigs Filialen in Hamburg zur Verfügung. Als einer der führenden Fachhändler hat die InnoCigs GmbH & Co. KG den Anspruch, ihre Expertise für eine hervorragende Beratung an die Kunden weiterzugeben. Das BfTG Gründungsmitglied InnoCigs setzt sich zudem für eine wissenschaftlich getriebene Diskussion zur E-Zigarette ein. Nähere Informationen unter www.innocigs.com OTS: InnoCigs newsroom http://www.presseportal.de/nr/117277
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