Arbeitskreis besorgter Vermögensverwalter und Unternehmer gegen schädliche Finanzmarktregulierungen
Standortattraktivität in Gefahr
Zürich (ots)
In seiner jüngsten Stellungnahme bemängelt der ARBEITSKREIS BESORGTER VERMÖGENSVERWALTER UND UNTERNEHMER GEGEN SCHÄDLICHE FINANZMARKTREGULIERUNGEN (ABVU) die Verschlechterung der Schweizer Standortattraktivität. Er kritisiert anstehende wirtschaftspolitische Regulierungsentscheide sowie Praxisanwendungen und fordert von den Behörden mehr Zurückhaltung bei regulatorischen Fragen.
Der ABVU ist besorgt über die Konkurrenzfähigkeit der Schweiz im globalen Standortwettbewerb. Verschiedene anstehende wirtschaftspolitische Baustellen bergen das Risiko, dass die Abwanderung von hier ansässigen Unternehmen begünstigt wird. Auch Bundesrat Schneider-Ammann betonte am 23. September 2015 in der Nationalrats-Debatte zur Frankenstärke die grosse Bedeutung der Schweizer Standortattraktivität, um Deindustrialisierung zu verhindern. Dafür brauche es Rechtssicherheit und Kostenentlastung. Doch in der aktuellen Wirtschaftspolitik passiert genau das Gegenteil, wie der ABVU exemplarisch an drei Beispielen aufzeigt.
Steuereinnahmen gefährdet
Die Unternehmenssteuerreform III sieht vor, Spezialregime wie Handelsgesellschaften und Gemischte Gesellschaften gemäss Aufforderung der EU abzuschaffen. Für den Schweizer Steuerstandort wäre dies ein harter Schlag: Denn 47% der Gewinnsteuereinnahmen des Bundes stammen von Unternehmen mit Spezialregimes. Wirtschaftsanwalt Wolfram Kuoni gibt deshalb zu bedenken: "Mit der Abschaffung dieses steuertechnischen Vehikels, schneidet sich die Schweiz ins eigene Fleisch. Denn die steuerrechtliche Behandlung ist für viele angesiedelte internationale Unternehmen ein entscheidender Faktor bei der Auswahl des Firmensitzes." Für den ARBEITSKREIS ist deshalb die Beseitigung der Spezialregimes für Handelsgesellschaften ein No-Go, nicht zuletzt steuerertragsmässig.
Finanzplatz braucht grosse und kleine Anbieter
Ein weiteres Negativbeispiel ist die geplante Gesetzesvorlage FIDLEG/FINIG, welche dem neuerlichen Zwang vieler Behörden entspringt, Schweizer und EU-Recht zu harmonisieren. Bei der Neustrukturierung des Schweizer Finanzmarkts ist vorgesehen, alle Finanzdienstleister unabhängig ihrer Grösse einer rigiden Aufsicht und umfassenden Organisationsauflagen zu unterstellen. Dies würde speziell kleine Unabhängige Vermögensvertreter (UVV) treffen. Deshalb kritisiert Prof. Martin Janssen, Leiter der ECOFIN Group: "FIDLEG und FINIG sind industriepolitische Massnahmen der grossen Banken und der FINMA gegen kleine Banken und Vermögensverwalter". Falls der Bundesrat tatsächlich die administrative Belastung der Firmen und insbesondere der KMU reduzieren möchte, wäre die freiwillige Übernahme der EU-Regeln MiFID I/II (Markets in Financial Instruments Directive) eine bessere und günstigere Alternative, unterstreicht der Bächer Vermögensverwalter Dominik Zehnder mit Sitz in Zürich: "Damit könnten Finanzdienstleister je nach Geschäftsmodell und Kundenstamm selbst entscheiden, ob sie EU-Recht übernehmen wollen oder nicht. Gleichzeitig würden unnötige und hohe Administrationskosten wegfallen." Die Standortattraktivität bliebe erhalten, ebenso die notwendige Flexibilität der kleineren Finanzdienstanbieter, was die in- und ausländischen Kunden besonders schätzen.
Rechtssicherheit fängt bei der Verwaltung an
Schliesslich bemängelt der ARBEITSKREIS auch die zunehmende Beschneidung der Rechtssicherheit durch die Behörden. Wirtschaftsanwalt Kuoni stellt fest, dass sich Kompetenzüberschreitungen und die Anmassung legislativer Kompetenzen seitens der Behörden häufen, wie etwa Kreisschreiben der Steuerverwaltung belegen. Es dürfe auf keinen Fall toleriert werden, dass die Verwaltung Steuergesetze immer mehr zu Lasten der Unternehmen interpretieren. Behörden, welche Gesetze und Verordnungen nach eigenem Ermessen deuten, kennen wir bisher nur vom Ausland. Diese Praxis dürfe in der Schweiz keinesfalls Schule machen. Denn unser Land gelte immer noch als Hort der Rechtssicherheit, Rechtstaatlichkeit und Zuverlässigkeit. Wenn dieser Ruf ins Wanken gerate, verliere die Schweiz nicht nur ihren guten Ruf, sondern auch hier domizilierte Unternehmen.
Der ARBEITSKREIS fordert deshalb von den Behörden inskünftig Zurückhaltung bei regulatorischen Fragen. Als rohstoffarmes Land sei die Schweiz besonders auf intelligente Regulierungen angewiesen, um sich im harten internationalen Standort-Wettbewerb zu behaupten.
Kontakt:
Prof. Dr. Martin Janssen (CEO ECOFIN Group): Tel. +41434993333;
martin.janssen@ecofin.ch
Dr. iur. Wolfram Kuoni (Wirtschaftsanwalt): Tel. +41434666060;
wolfram.kuoni@kuonilaw.ch
Dr. iur. Dominik Zehnder (Unternehmer/UVV): Tel. +41442221820;
dez@kehrlizehnder.com