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Alterskontrollen beim Online-Verkauf von Alkohol: Nur ein Klick vom illegalen Alkoholverkauf entfernt

Alterskontrollen beim Online-Verkauf von Alkohol: Nur ein Klick vom illegalen Alkoholverkauf entfernt
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Alterskontrollen beim Online-Verkauf von Alkohol

Nur ein Klick vom illegalen Alkoholverkauf entfernt

Bern, 15. Juni 2021. Restaurants und Einzelhandelsgeschäfte halten die gesetzlichen Altersgrenzen für den Alkoholverkauf weitgehend ein. Anders sieht es im Internet aus: Neunzehn von zwanzig Anbietern liefern Alkohol an zu junge Kunden. Die Alterskontrolle bei Online-Anbietern muss verbessert werden.

In der Schweiz dürfen Spirituosen nicht an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden; Bier und Wein nicht an unter 16-Jährige. Das Verkaufspersonal im Einzelhandel und in der Gastronomie hält in vier von fünf Fällen (79,7 % in 2019) die gesetzlichen Altersgrenzen ein. Das beste Ergebnis erzielen die Tankstellenshops. Hier liegt der Anteil unerlaubter Verkäufe bei rund 10 Prozent. Die meisten Verstösse ereignen sich an Partys und Events, wo oft ungeschultes Verkaufspersonal zum Einsatz kommt. Hier kommen 30 Prozent der zu jungen Kundschaft an alkoholische Getränke.

Zunahme der illegalen Alkoholverkäufe seit Covid-19

Mit der Schliessung der Restaurants und dem Verbot von öffentlichen Veranstaltungen im Zuge der Covid-19-Schutzmassnahmen hat sich auch das Freizeit- und Konsumverhalten der Jugendlichen verändert. Branchenkenner gehen davon aus, dass seither mehr Jugendliche Alkohol über das Internet beziehen. Hier wird der Jugendschutz zurzeit kaum durchgesetzt.

Von März bis Mai dieses Jahres führte das Blaue Kreuz 126 Alkohol-Testkäufe auf den Onlineportalen von Lieferdiensten, Einzelhandelsgeschäften und Restaurants durch. Nur jeder zwanzigste Alkoholverkauf an Jugendliche (6 %) ist dabei verhindert worden. „Wir sind alarmiert, wie leicht Jugendliche online an Alkohol kommen“, sagt Simon Weiss, Koordinator des Jugendschutzes beim Blauen Kreuz. „Der aktuelle Boom im Onlinehandel hat das Problem noch verschärft.“

Illegale Alkoholverkäufe können durch Alterskontrollen bei der Bestellung und der Zustellung verhindert werden. Nur bei einem von sieben Online-Testbestellungen (14 %) wurde allerdings das Alter der Kundschaft abgefragt. Keiner dieser Anbieter überprüfte die gemachten Angaben – es war also leicht, zu schummeln. Hilfsmittel wie beispielsweise die Altersüberprüfung mittels einer Identitätskarte werden bisher nur selten eingesetzt.

Wenig besser ist das Bild bei der Zustellung. Nur acht Prozent der Kurierdienste fragten nach dem Alter, weitere zwei Prozent nach einem Ausweis. Jeder zweite dieser Kurierdienste (55 %) verweigerte nach der Alterskontrolle die Übergabe an die jugendlichen Testkäufer. Die andere Hälfte stellte zu, obwohl sie wusste, dass die Empfänger zu jung waren. „Der Jugendschutz braucht eine zuverlässige Alterskontrolle im Internet“, sagt Didier Rochat, Geschäftsführer des Blauen Kreuzes Schweiz.

Weitere Online-Testkäufe sind geplant

Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV), die das Blaue Kreuz mit der Durchführung von Testkäufen beauftragt, hat weitere Online-Testkäufe angekündigt. Das Blaue Kreuz hat Online-Testkäufe in den Kantonen Aargau, Appenzell-Innerrhoden, Basel-Stadt, Graubünden, Schaffhausen, St. Gallen, Tessin und Thurgau durchgeführt. Die Testpersonen waren Jugendliche im Alter von 14 bis 16 Jahren. Bei der Bestellung gaben sie ein falsches Alter an, bei der Entgegennahme der Ware antworteten sie wahrheitsgetreu. Sie wurden von Fachpersonen des Blauen Kreuzes begleitet. Das Blaue Kreuz ist der grösste Anbieter von Alkohol- und Tabaktestkäufen in der Schweiz.

Auskunft: Simon Weiss, nationaler Koordinator Jugendschutz, Blaues Kreuz Schweiz, 078 211 90 36, simon.weiss@blaueskreuz.ch

Das Blaue Kreuz

Das Blaue Kreuz hilft suchtkranken Menschen, unterstützt deren Angehörige und setzt sich für einen verantwortungsvollen Konsum ein.

Mit Testkäufen zeigt das Blaue Kreuz auf, wo Verbesserungsbedarf bei der Umsetzung der Jugendschutzgesetze besteht. Es bietet Schulungen für Verkaufspersonal und Festivalveranstalter an und ermutigen alle, die mit dem Verkauf und Vertrieb von Alkohol zu tun haben, die geltenden Gesetze zu kennen und anzuwenden.

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3012 Bern
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