Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde - RAB
RAB: Geschäftsbericht 2016 veröffentlicht
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Bern (ots)
Die RAB thematisiert in ihrem heute veröffentlichten Geschäftsbericht 2016 neben ihren Hauptaufgaben insbesondere Schwachstellen bei der Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen und die erhöhte Transparenz in ihrer Enforcement-Tätigkeit.
Der Aufsicht der RAB unterstehen 32 Revisionsunternehmen, welche Gesellschaften des öffentlichen Interesses prüfen dürfen. Die fünf grossen Revisionsunternehmen (sog. «Big-5») werden jährlich und alle übrigen staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen alle drei oder fünf Jahre überprüft. Ist die RAB auf wesentliche Mängel gestossen, hat sie deren Beseitigung sichergestellt. Bei schwerwiegendem Fehlverhalten wurden angemessene Sanktionen ausgesprochen. Der Dialog mit den Prüfungsausschüssen (Audit Committees) von Publikumsgesellschaften wurde weiter ausgebaut.
Neben den 32 staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen verfügen rund 2'900 Revisionsunternehmen über eine Zulassung der RAB. Deren Zulassung wird alle fünf Jahre überprüft. Ab dem 1. September 2017 haben alle Revisionsunternehmen über ein wirksames Qualitätssicherungssystem zu verfügen. Die Übergangsregelung für Einpersonen-Revisionsunternehmen, welche nur eingeschränkte Revision durchführen, läuft zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich aus.
Die RAB hat 2016 wiederholt auf die Schwachstellen bei der Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen aufmerksam gemacht und auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Revisionsstellen von Vorsorgeeinrichtungen der Aufsicht durch die RAB zu unterstellen oder eine entsprechende Sonderzulassung einzuführen. Diese Fragestellung ist umso relevanter als davon auszugehen ist, dass Vorsorgeeinrichtungen in Zeiten von Negativzinsen und Anlagenotstand gezwungen sein werden, vermehrt höhere Risiken in Kauf zu nehmen.
Weiter hat die RAB die Transparenz zu der Enforcement-Tätigkeit erhöht: Zum einen werden alle rechtskräftigen Gerichtsurteile auf ihrer Homepage veröffentlicht. Zum anderen hat die RAB ihre Enforcement Policy veröffentlicht. 2016 haben sich die zuständigen Gerichte in elf Urteilen mit der Praxis der RAB auseinandergesetzt. Diese wurde mit einer Ausnahme gutgeheissen.
Weitere Informationen finden Sie im Tätigkeitsbericht 2016 und auf www.rab-asr.ch.
Kontakt:
Frank Schneider, Direktor RAB, T +41 31 560 22 22