Investitionskontrollen: der ungebetene Schutz
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Zürich (ots)
In der Schweiz gibt es Bestrebungen, flächendeckende Kontrollen für ausländische Investitionen einzuführen. Avenir-Suisse-Forschungsleiter Marco Salvi hat eine Bedarfsanalyse für die Schweiz vorgenommen und die Erfahrungen des Auslands mit Investitionsscreenings untersucht. Seine Untersuchungen kommen zur Schlussfolgerung, dass Schweizer Unternehmen grundsätzlich keinen Schutz vor ausländischen Übernahmen brauchen. Reformbedarf besteht hingegen bei der Fusionskontrolle, weil die grösste potenzielle Bedrohung durch Übernahmen in der Einschränkung des Wettbewerbs liegt.
Protektionismus ist auf dem Vormarsch, nicht nur in Bezug auf den Handel, sondern auch bei ausländischen Direktinvestitionen, die immer kritischer beäugt werden. Sogar in der traditionell offenen Schweiz wird etwa mit Blick auf die «nationale Sicherheit» ein bürokratisch aufwändiges System an staatlichen Kontrollen gefordert. Statt autonome Investitionsentscheide fällen zu können, müssten Unternehmen zuerst Behördenbeschlüsse abwarten. Diese Tendenz zur wirtschaftspolitischen Re-Nationalisierung erfolgt unter dem Eindruck wachsender Investitionstätigkeiten aus China, deren Gewicht jedoch gemeinhin überschätzt wird. Der Löwenanteil der Investitionen in Schweizer Unternehmen stammte Ende 2016 aus Westeuropa (60%) sowie den USA und Kanada (24%). Asiatische Eigentümer lagen bei 12%, und nur 3% aller Transaktionen zwischen 2014 und 2017 gingen auf chinesische Unternehmen zurück.
+++Investitionskontrollen sind sehr teuer+++
Ein Blick ins Ausland zeigt zwar, dass heute viele Länder Investitionskontrollen kennen. Eher ernüchternd fällt hingegen deren Erfolgsausweis aus, denn Kontrollgremien sind selten unabhängig und stellen ein potenzielles Einfallstor für Aktivitäten von Interessenvertretern dar. Berechnungen von Avenir Suisse zeigen, dass der Aufwand einer Schweizer Screening-Behörde beträchtlich sein könnte: 2016/2017 wären nicht weniger als 180 bzw. 46% der grenzüberschreitenden Akquisitionen kontrollpflichtig gewesen, wenn die Schweizer Behörden nach der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Richtlinie vorgegangen wären. Hinzu kommt: Von einem «schrankenlosen» Zugang zur Schweizer Wirtschaft kann auch jetzt keine Rede sein: Dem Staat steht jederzeit die Möglichkeit einer Enteignung aus Gründen der nationalen Sicherheit offen, und die Lex Koller gehört zu den international restriktivsten Bestimmungen überhaupt.
+++Den Wettbewerb sinnvoll schützen+++
Angesichts der grossen Kosten von Investitionskontrollen darf nicht vergessen werden, wie wichtig die ausländischen Direktinvestitionen für die Wirtschaft sind. Seit 1985 haben sie real um den Faktor 24 zugenommen, und die Schweiz ist zum viertgrössten Investitionsstandort der OECD avanciert. Weil innovative Sektoren einen höheren Anteil an ausländischen Direktinvestitionen anziehen, leisten diese einen wichtigen Beitrag zu Steigerung der Produktivität, zur Beschäftigung und zum Steueraufkommen. Der grenzüberschreitende Austausch von Kapital, Technologie und Unternehmertum ist also ein unabdingbarer Pfeiler unserer Prosperität, und deshalb sollte die Offenheit des Landes gegenüber ausländischen Investoren eher ausgebaut statt eingeschränkt werden. Auch wenn die Gefahren von Industriespionage und der Verletzung von Eigentumsrechten nicht ignoriert werden dürfen:
Investitionskontrollen wären eine wenig zielführende Antwort, denn aus dem Besitzverhältnis alleine lässt sich keine Bedrohung ableiten. Trotzdem wäre ein «Level playing field» mit China, das den Schweizer Unternehmen einen freien Marktzugang ermöglicht, ein erstrebenswertes Ziel.
Weil eine Zunahme von Unternehmenszusammenschlüssen den Wettbewerb ganz allgemein schwächen könnte, plädiert Avenir Suisse für eine Stärkung der bisher wenig griffigen Fusionskontrolle.
- Link zur Studie: http://ots.ch/IwJLTk
Kontakt:
- Marco Salvi (+41 44 445 90 17, marco.salvi@avenir-suisse.ch)
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