Libyscher Staatsfonds: Erlaubnis zur Berufung verweigert
London (ots/PRNewswire)
Die libysche Investitionsbehörde (LIA, Libyan Investment Authority) erlitt weitere Rückschläge in ihrem 200 Millionen US-Dollar Bestechungsprozess gegen JP Morgan. Das britische Handelsgericht verweigerte die Erlaubnis, gegen das Urteil der vergangenen Woche Berufung einzulegen und wies die Klagen gegen den Geschäftsmann Walid Giahmi zurück.
Richter Bryan sagte, es gebe "keine wirkliche Aussicht auf Erfolg der LIA in der Berufung, da die LIA eine vorsätzliche und unerhörte Verletzung der Pflicht zur vollständigen und offenen Offenlegung begangen habe" und dass "die Behauptungen der LIA hinsichtlich dem erhaltenen Geld und Betrug (auch) keine wirkliche Aussicht auf Erfolg haben." Das Gericht wies die LIA an, die Entschädigungskosten von Herrn Giahmi zu zahlen.
Herr Giahmi: "Ein solches Urteil über ein bedeutendes libysches Finanzinstitut birgt Risiken für die finanzielle Reputation Libyens und könnte sich auf die Fremdkapitalkosten auswirken.
"Dieser Fall wurde von einem früheren LIA-Managementteam angestrengt. Dieses Urteil bietet dem derzeitigen Management der LIA die Möglichkeit, sich auf die Betreuung des libyschen Vermögens zum Wohle der libyschen Bevölkerung zu konzentrieren."
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