E-ID ist nicht gleich eID
Wallisellen (ots)
Das E-ID-Gesetz wurde deutlich abgelehnt. Unabhängig von dieser Abstimmung existiert im Gesundheitswesen bereits eine bewährte und sichere digitale Authentisierungslösung. Da diese im Rahmen des elektronischen Patientendossiers auch gesetzlich geregelt und regelmässig geprüft wird, ist das Gesundheitswesen vorderhand nicht auf eine staatliche E-ID angewiesen.
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben das E-ID-Gesetz (BGEID) abgelehnt. Damit fehlt in der Schweiz ein übergeordneter gesetzlicher Rahmen für elektronische Identifizierungsdienste. Wenig bekannt ist jedoch, dass der Bund bereits digitale Identifikationsmittel gesetzlich regelt. Dies ist etwa beim elektronischen Patientendossier (EPD) der Fall. Dieses wird aktuell eingeführt, Leistungserbringer wie Spitäler, Heime und Praxen müssen ihre Mitarbeitenden für den Zugriff darauf mit elektronischen Identitäten (eIDs) ausstatten.
Inwiefern ist das Gesundheitswesen durch den Volksentscheid vom 7. März 2021 betroffen? Diese Frage geht an Lucas Schult. Der IT-Sicherheitsexperte ist Geschäftsführer der Health Info Net AG (HIN), die seit 1996 eIDs für das Gesundheitswesen anbietet. "Wir haben den Abstimmungskampf mit Interesse verfolgt, auch wenn wir von dessen Ausgang nicht direkt betroffen sind", sagt Lucas Schult und erklärt: "Die Identifikationsmittel für das EPD sind in einem eigenen Gesetz, dem EPDG, geregelt. Dieses gilt unverändert." Daher bleibe für die Gesundheitsfachpersonen alles beim Alten. Sie können weiterhin sicher und gesetzeskonform mit eIDs von HIN auf Dienste wie das EPD zugreifen.
Mit der E-ID auf das EPD zugreifen
Würde sich das mit einer neuen E-ID-Vorlage ändern? Dazu sagt Lucas Schult, das Ziel müsse sein, den Zugang zur HIN Plattform auch mit einer staatlichen E-ID sicherzustellen. "HIN wird sich frühzeitig und in enger Absprache mit dem Bund so aufstellen, dass die von ihr herausgegebenen Identifikationsmittel auch künftig den gesetzlichen Anforderungen entsprechen." Da der Nutzen einer E-ID auch von den meisten Gegnern des BGEID nicht bestritten wird, ist davon auszugehen, dass Bundesrat und Parlament bald ein neues Gesetz ausarbeiten werden.
"Wir sind nun gespannt, ob und wann es ein neues Projekt für eine Schweizer E-ID geben wird - etwa eine rein staatliche, wie dies die Gegner des BGEID im Abstimmungskampf gefordert haben", sagt Lucas Schult. Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung der gesetzlichen Bestimmungen wird HIN immer höchste Sicherheitsstandards erfüllen, um einen vertrauensvollen Umgang mit den sensiblen Gesundheitsdaten zu gewährleisten.
Die Health Info Net AG (HIN) schützt Patientendaten in der digitalen Welt. Für Gesundheitsfachpersonen in der Schweiz ist HIN der Standard für sichere Kommunikation und den vertrauensvollen Umgang mit sensiblen Daten. HIN wurde 1996 auf Initiative der FMH und der Ärztekasse gegründet. Seither vernetzt HIN Gesundheitsfachpersonen einfach, sicher und persönlich.
Pressekontakt:
- Lucas Schult, Geschäftsführer (CEO) Health Info Net AG, Tel. 079 372 52 43 (ruft zurück), lucas.schult@hin.ch
- Janine Wächter, Communications Manager Health Info Net AG, Tel. 052 235 02 70, janine.waechter@hin.ch