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The TEMPL TIMES

Österreichisches Außenministerium hält Restitution jüdischen Eigentums für Verbrechen

Wien (ots)

Bundespräsident Van der Bellen schweigt

Offener Brief an Herrn Felix Klein, Beauftragter der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus

Sehr geehrter Herr Klein,

Der im Folgenden geschilderte Fall hat sich in Österreich zugetragen und sorgte weltweit für Empörung. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung, der Spiegel und die Süddeutsche berichteten darüber.

Ich habe seinerzeit im Namen meiner Mutter einen gesetzeskonformen Antrag zur Restitution des 1938 geraubten Sanatoriums Fürth gestellt, dem auch korrekt entsprochen wurde. Drei Jahre danach befand die österreichische Staatsanwaltschaft, die Restitution sei Betrug an der Republik gewesen, klagte mich an, und das Gericht verurteilte mich wegen schweren Betruges, ohne einen Betrug festgestellt zu haben. Es handelte sich um eine Verurteilung ohne gesetzliche Grundlage.

Das Restitutionsverfahren gemäß Entschädigungsfondsgesetz folgte einem Antragsprinzip mit Frist. Wer innerhalb dieser Frist einen Antrag stellte, konnte Begünstigter werden. Wenn kein Antrag gestellt wurde, verblieb die enteignete Immobilie im Besitz der Republik. Das betrifft Liegenschaften in Wiener Spitzenlagen.

Die meisten potentiellen Antragsteller lebten - bedingt durch die Naziverfolgung - fern von Österreich. Die Österreichische Historikerkommission erstellte eine detaillierte Datenbank mit allen fragwürdigen Liegenschaften. Der Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus unter seiner Generalsekretärin Hannah Lessing war für die Bearbeitung der Restitutionsanträge zuständig und hätte auch die angesprochene Datenbank als „Findbehelf“ veröffentlichen sollen. Der Fonds tat das aber nie und hat somit potentiellen Antragstellern wertvolle Information vorenthalten. Die Datenbank kursierte aber sehr wohl in Erbenforscher-Kreisen, die daraus, wohlinformiert, kräftigen Profit schlugen.

Das Sanatorium Fürth

Kurz vor Inkrafttreten des Entschädigungsfonds-Gesetzes versuchte die Republik, das arisierte Sanatorium noch rasch zu Geld zu machen, um eine Restitution zu verhindern. Die Verkaufsabsicht musste öffentlich kundgemacht werden. Um nicht in den Verdacht eines „Insidergeschäftes“ zu geraten, schaltete man just zur Urlaubszeit (14. August 2000) ein Verkaufsinserat in einer Tageszeitung. Es fand sich kein gutgläubiger Käufer und so kam zur Restitution. 38 der 39 Restituenten wurden 40 % des Restitutionsgutes sogleich wieder weggenommen: diesen Prozentsatz behielten sich die erwähnten Erbenforscher ein, welche die 38 Antragsteller ausfindig gemacht hatten. Die Gefundenen hatten ja keinen Zugang zur nichtveröffentlichten Datenbank, hatten keine Informationen zum Sanatorium Fürth. Ein von den Erbenforschern „Gefundener“ bezeichnete diese als „Syndikat“, sie selbst nannten sich in einem Interview „Aasgeier“.

Ihr erbeuteter Prozentsatz lag zwar unter jenem der seinerzeitigen „Ariseure“, die Praktiken waren jedoch sehr ähnlich: Meine Mutter war die einzige in Wien wohnende Antragstellerin, die nicht von den in Wien angesiedelten „Aasgeiern“ gefunden wurde. Sie bedrohten meine Mutter dennoch schriftlich: meine Mutter sollte genötigt werden, ihren noch nicht einmal restituierten Hausanteil an eine nicht näher definierte „ukrainische Käufergruppe“ zu veräußern. Meine Mutter weigerte sich und wurde daraufhin gleich zweimal geklagt. Diese Zivilklagen wurden abgewiesen. Erst eine willfährige Strafjustiz befriedigte die Gier der „Aasgeier“.

Der Entschädigungsfonds als Verfolgungsinstitution

Grundlage der Anklage und meiner Verurteilung war die Verbreitung von groben Unwahrheiten durch den Fonds, mit dem Ziel, mich hinter Gitter zu bringen. Noch am Tage vor der Gerichtsverhandlung hat der Fonds mich mittels einer internationalen Presseaussendung verleumdet. Andere Restitutionswerber brachte der Fonds zwar nicht hinter Gitter, rief jedoch in seinen ablehnenden Antragbegründungen alte Traumata wieder wach: an Zynismus unübertroffen ist wohl die Feststellung, ein Verfolgter hätte doch 1940 beim zuständigen Nazi-Gericht gegen den Reichsgau wegen Nichtbezahlung des Kaufpreises klagen können. Nicht weniger menschenverachtend ist die gesetzlich verbotene Heranziehung der Nachkriegsjudikatur durch den Fonds, wonach die Naziberaubung doch den Juden zu Gute kam, denn nach vollkommener Enteignung hätten sie das Deutsche Reich verlassen und ihr nacktes Leben retten können. In dem konkreten, vom Fonds mit dieser Begründung abgelehnten Restitutionsantrag verließen die Verfolgten auch das Reich: im Viehwagon, Richtung Auschwitz. Man wird wohl noch Stolpersteine für die Opfer des Entschädigungsfonds errichten müssen.

Das Außenministerium

Nicht minder menschenverachtend handelt das österreichische Außenministerium. Es war federführend bei den Verhandlungen zum Entschädigungsfonds-Gesetz, war also Österreichs Fachinstanz. Martin Weiss, heute österreichischer Botschafter in den USA, kriminalisiert in einem Schreiben an die Neue Zürcher Zeitung unter Gesetzesbeugung und Verhöhnung des Obersten Gerichtshofes meinen gesetzeskonformen Restitutionsantrag: als Jurist und Staatsbeamter schreibt er das Gesetz um, bedient sich seiner eigenen Terminologie und bezeichnet die Restitution jüdischen Eigentums als „juristischen Schaden“ für die Republik. Über meine Haftlänge, meint er gnadenhalber, könne verhandelt werden, denn die Einbringung eines gesetzeskonformen Restitutionsantrages sei ja kein Gewaltverbrechen, sondern lediglich ein Eigentumsdelikt.

Mein Anwalt Robert Amsterdam brachte daraufhin eine Beschwerde beim UN-Menschenrechtsrat in Genf ein. Das Außenministerium, vertreten durch Botschafter Thomas Hajnoczi, verleumdete mich selbst hier und verteidigte zudem die „Privatjustiz“ des Martin Weiss, sie diene ja der Klar- und Richtigstellung von Medienberichten, und sie hätte schon deshalb Gültigkeit, weil ich nicht gegen Herrn Weiss‘ gesetzesbeugende Verleumdungen Klage eingelegt hätte.

Ein an die österreichische Botschaft in Washington gerichtetes Protestschreiben von 75 renommierten internationalen Holocaust-Forschern gegen meine Inhaftierung blieb übrigens unbeantwortet.

Holocaust historians criticise Austria’s jailing of Jewish author | Austria | The Guardian

Die Republik Österreich mimt der Weltöffentlichkeit gegenüber Wiedergutmachung, bringt aber in Wirklichkeit Restitutionswerber hinter Gitter, die sich weigern, durch Opfer-Profiteure abermals enteignet zu werden. Die Parlamentsdirektion attackiert mich deswegen in einer eigenen Presseaussendung und verdingt sich damit als „Inkassobüro der Opfer-Profiteure“.

Ich habe diese unvorstellbaren Vorgänge Österreichs Bundespräsidenten Van der Bellen vor Monaten detailliert in einem offenen Brief dargelegt. Er fand nicht einmal eine förmliche Zeile als Antwort. Er schweigt.

Wie man einen Restitutionswerber ins Gefängnis bringt | The TEMPL TIMES, 18.05.2022 (ots.at)

Die parteiische Justizministerin

Auch Österreichs Justizministerin Alma Zadic ist seit ihrem Amtsantritt informiert. Sie weiß, dass eine Verurteilung ohne gesetzliche Grundlage vorliegt, sie weiß, dass ich im Gegensatz zur Justiz kein Gesetz gebrochen habe, sie weiß, dass der Generalprokurator Franz Plöchl unter Gesetzesbeugung mir mein Recht abspricht, und sie fand bei ihrer Prüfung der ihr unterstehenden Oberstaatsanwältin Beate Stadlmayr nichts zu beanstanden. Diese hatte je nach Wind-, Wetter- und Weisungslage geurteilt: am 19. 2.2016 sprach sie sich für eine Wiederaufnahme meines Verfahrens aus, nur vier Monate später folgte die Kehrtwende: auf Grund ein und derselben Unterlage schloss sie nun eine Wiederaufnahme aus, denn ich hätte Behördenbetrug begangen, allerdings ohne eine Behörde getäuscht zu haben! Die Ministerin vereitelt durch ihre parteiische Prüfung meine Rehabilitation, sie vereitelt, dass der Oberste Gerichtshof meinen Fall prüft. Die Willkür ist ihr näher als der Rechtsstaat.

Offener Brief an Justizministerin Dr. Zadic | The TEMPL TIMES, 13.01.2022 (ots.at)

Zum Schluß noch eine erhellende Klärung der österreichischen Begrifflichkeiten: „Wiederbetätigung“, also das Eintreten für nationalsozialistisches Gedankengut, ist, wenn ein Jugendlicher im trunkenen Zustand den Hitlergruß zeigt.

„Wiedergutmachung“ an den „jüdischen Mitbürgern“ hingegen ist, wenn der Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus Restitutionswerber kriminalisiert und sie hinter Gitter bringt, wenn derselbe Fonds die Nazi-Justiz hochhält, wenn er die Enteignungspolitik der Nazis als für Juden vorteilhaft betrachtet, wenn die heutige Justiz selbst vor breiter Öffentlichkeit im Gerichtssaal bekennt, ohne gesetzliche Grundlage einen Nachfahren von Überlebenden der Freiheit zu berauben, einfach aus „moralischen Gründen“ wie die Richterin Charlotte Habl verkündete, ihn einfach ohne Gesetz einsperrt, um eine illegale Zahlung zu erzwingen, so wie einstens bei den „wilden Arisierungen“ durch Haft Geld abgepresst wurde. „Wiedergutmachung“ ist, wenn die Parlamentsdirektion Restitutionswerber verfolgt, und wenn das Außenministerium die Restitution jüdischen Eigentums als „Schaden für die Republik“ bezeichnet. „Wiedergutmachung“ ist, wenn die Republik eine enteignete Liegenschaft noch rasch vor Inkrafttreten des Restitutionsgesetzes zu verkaufen versucht, um die Rückstellung zu verhindern – einfach, um einen Schaden von der Republik abzuwenden.

Hochachtungsvoll

Stephan Templ

Wien, 6.9.2022

Pressekontakt:

Stephan Templ

st.templ@volny.cz