Die schweizerische Arclif Group AG, Zug, reicht eine Klage in Höhe von 88 Millionen US-Dollar gegen drei ehemalige Vorstandsmitglieder der schweizerischen Wearable4you AG, Zug, ein
Zug, Schweiz / New York, USA (ots)
Die Arclif Group AG ist eine Internationale Holding mit Sitz im Schweizerischen Zug. Zwei Vorstandsmitglieder waren an der Gründung und Entwicklung der High-Tech Firma 'Wearable4you' beteiligt und auch Hauptaktionäre der Firma. Die Wearable4you AG hat künstliche Fingernägel entwickelt, die batterielos betrieben werden und von einem Benutzer zum Beispiel in Krankenhäusern eine eineindeutig Identifizierung gewährleistet und somit die Behandlung in einem Krankenhaus wesentlich beschleunigt. Das gesamte Patientendossier kann mittels eigens hergestelltem Chip drahtlos und batterielos mittels NFC Technologie somit sofort abgerufen werden. Somit kann ein Arzt oder Krankenhauspersonal im Notfall zügig agieren. Das Unternehmen Wearable4you AG besitzt ein bereits zugelassenes Patent zur weltweiten Anwendung und hat kürzlich weitere 50 wegweisende technologische Anwendungen bereits zur Anmeldung und Genehmigung dem Patentamt vorgelegt!
Die Wearable4you AG stand im Mittelpunkt des Vorgehens dreier ehemaliger Verwaltungsräte und eines externen Beraters. Darüber hinaus wollten die gleichen Personen einen Betrug an den Schweizer Behörden begehen, um die Wearable4you AG in einem Insolvenzverfahren zu liquidieren.
Die Arclif Group AG und ihre Vorstandsmitglieder werden rechtliche Schritte gegen alle beteiligten Personen einleiten, nachdem umfangreiche Untersuchungen durchgeführt und wichtige Beweise in Europa und den USA identifiziert wurden.
Ein großes, bekanntes Investmenthaus aus New York befand sich 2021 in abschließenden Gesprächen mit den Vorstandsmitgliedern der Arclif. Es war bereit, 250 Millionen US-Dollar in das High-Tech-Unternehmen Wearable4you AG, Zug, Schweiz, zu investieren und dafür 10 Prozent der Aktienanteile zu erwerben.
Die renommierte internationale Anwaltskanzlei Barton LLP aus New York sowie vier Schweizer und eine deutsche Anwaltskanzlei wurden mit der Weiterverfolgung dieses Falles ebenso beauftragt.
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