Storys aus So etwas gab es noch nie: Praktisch alle Versicherten haben jetzt die einmalige Möglichkeit, ihre langjährigen Hausratversicherungsverträge zu kündigen. Die gesetzlich verordnete Erhöhung des Selbstbehalts bei der Elementarschadendeckung ermöglicht eine Kündigung per 31. Dezember 2006. Eine Umfrage des Internet-Vergleichsdiensts comparis.ch bei den 13 grössten Gesellschaften zeigt aber, dass die meisten Versicherer den Kunden das Kündigungsrecht nicht gewähren wollen. Dies widerspricht der Haltung des Bundesamts für Privatversicherungen, gemäss dem eine Kündigung per Ende Jahr explizit möglich ist. Zürich
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