Abänderung der Freisetzungsverordnung
Vaduz (ots) - Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 20. August 2024, eine Abänderung der Verordnung über den Umgang mit pathogenen oder gebietsfremden Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung) verabschiedet. Die Anpassung dient dem Nachvollzug der Änderungen der schweizerischen Freisetzungsverordnung. Ziel ist es, das Inverkehrbringen gewisser invasiver Neophyten zu verbieten und Massnahmen zur ...