Logo Presseportal

Vollversion Presseportal


Weitere Strafanzeige gegen die Conny-Land-Verantwortlichen

23.04.2002 – 08:00 

Wädenswil (ots) -

Qualvoller Tod des Delfinmännchens „Gecko" sei zu vermeiden gewesen. 
Wie viele Delfine müssen in Lipperswil eigentlich noch draufgehen?
Die ASMS hat eine weitere Strafanzeige gegen
alle Verantwortlichen für die Delfinhaltung im Conny-Land in
Lipperswil/TG eingereicht. Grund bilden die Verfehlungen, wie sie in
der Sonntagspresse und im St. Galler Tagblatt veröffentlicht wurden:
Hätten sich die Verantwortlichen an die amtlichen Anordnungen punkto
tierärztlichen Untersuchungen gehalten, wäre das Delfinmännchen
„Gecko" wohl noch am Leben. Der Delfin starb im letzten Dezember
qualvoll an Lungenentzündung.
Die Vorwürfe in den Medien sind happig: Conny Gasser habe sich um
die Anordnungen des Thurgauer Veterinäramtes zur regelmässigen
tierärztlichen Untersuchung seiner Delfine foutiert. Der Tod seines
Delfinmännchens „Gecko" an bakterieller Lungenentzündung hätte, laut
Medienrecherchen, bei deren Einhaltung vermieden werden können. Denn,
so der international tätige Delfinarzt David Taylor, durch
regelmässige Blut- und Kotuntersuchungen der Delfine hätten die bei
der Obduktion festgestellte Überwucherung des Darms von „Gecko" mit
Candida-Pilzen rechtzeitig erkannt und problemlos behandelt werden
können. So sei „Gecko" vom Thurgauer Tierarzt falsch behandelt worden
und ist qualvoll gestorben.
Auch wurde erst dank den Medien bekannt, dass das auf Druck der
ASMS in Auftrag gegebene Gutachten bei der Delfinspezialistin
Margaret Klinowska der Universität Cambridge bereits 1998 die
sofortige Umsiedelung von „Gecko" in ein anderes Delfinarium
gefordert hat. Die Sozialstruktur im Conny-Land sei dem
Delfinmännchen sehr abträglich. Auch dieser Hinweis wurde in den Wind
geschlagen ... mit Todesfolge für „Gecko".
Die Arbeitsgruppe zum Schutz der Meeressäuger - Schweiz (ASMS) hat
heute ihre bisherige Strafanzeige wegen verschiedener anderer
Tierschutzwidrigkeiten deshalb ergänzt. Sie verlangt vom Thurgauer
Untersuchungsrichteramt eine gründliche Untersuchung gegen alle
Verantwortlichen u.a. wegen Verdachts auf Widerhandlung gegen eine
amtliche Verfügung, auf starke Vernachlässigung von „Gecko", auf
qualifizierte „Sachbeschädigung" dieses Tieres, auf mögliche
Amtsdelikte der involvierten Behörden im Zusammenhang mit dem
Ausstellen einer möglichen Ausnahmebewilligung zur Haltung von
Delfinen in einem viel zu kleinen Seelöwenbecken und auf ein
Berufsverbot gegen den bisherigen Inhaber der
Wildtierhaltebewilligung des Conny-Land.
Die fünfseitige Strafanzeige mit den genannten Medienberichten kann
unter www.asms-swiss.ch abgerufen werden.

Kontakt:

ASMS
Noëlle Delaquis
Leiterin Fachstelle Delfine
Mobile: +41-(0)76-393'20'60
[ 001 ]