Weitere Strafanzeige gegen die Conny-Land-Verantwortlichen
Wädenswil (ots)
Qualvoller Tod des Delfinmännchens Gecko" sei zu vermeiden gewesen. Wie viele Delfine müssen in Lipperswil eigentlich noch draufgehen?
Die ASMS hat eine weitere Strafanzeige gegen alle Verantwortlichen für die Delfinhaltung im Conny-Land in Lipperswil/TG eingereicht. Grund bilden die Verfehlungen, wie sie in der Sonntagspresse und im St. Galler Tagblatt veröffentlicht wurden: Hätten sich die Verantwortlichen an die amtlichen Anordnungen punkto tierärztlichen Untersuchungen gehalten, wäre das Delfinmännchen Gecko" wohl noch am Leben. Der Delfin starb im letzten Dezember qualvoll an Lungenentzündung.
Die Vorwürfe in den Medien sind happig: Conny Gasser habe sich um die Anordnungen des Thurgauer Veterinäramtes zur regelmässigen tierärztlichen Untersuchung seiner Delfine foutiert. Der Tod seines Delfinmännchens Gecko" an bakterieller Lungenentzündung hätte, laut Medienrecherchen, bei deren Einhaltung vermieden werden können. Denn, so der international tätige Delfinarzt David Taylor, durch regelmässige Blut- und Kotuntersuchungen der Delfine hätten die bei der Obduktion festgestellte Überwucherung des Darms von Gecko" mit Candida-Pilzen rechtzeitig erkannt und problemlos behandelt werden können. So sei Gecko" vom Thurgauer Tierarzt falsch behandelt worden und ist qualvoll gestorben.
Auch wurde erst dank den Medien bekannt, dass das auf Druck der ASMS in Auftrag gegebene Gutachten bei der Delfinspezialistin Margaret Klinowska der Universität Cambridge bereits 1998 die sofortige Umsiedelung von Gecko" in ein anderes Delfinarium gefordert hat. Die Sozialstruktur im Conny-Land sei dem Delfinmännchen sehr abträglich. Auch dieser Hinweis wurde in den Wind geschlagen ... mit Todesfolge für Gecko".
Die Arbeitsgruppe zum Schutz der Meeressäuger - Schweiz (ASMS) hat heute ihre bisherige Strafanzeige wegen verschiedener anderer Tierschutzwidrigkeiten deshalb ergänzt. Sie verlangt vom Thurgauer Untersuchungsrichteramt eine gründliche Untersuchung gegen alle Verantwortlichen u.a. wegen Verdachts auf Widerhandlung gegen eine amtliche Verfügung, auf starke Vernachlässigung von Gecko", auf qualifizierte Sachbeschädigung" dieses Tieres, auf mögliche Amtsdelikte der involvierten Behörden im Zusammenhang mit dem Ausstellen einer möglichen Ausnahmebewilligung zur Haltung von Delfinen in einem viel zu kleinen Seelöwenbecken und auf ein Berufsverbot gegen den bisherigen Inhaber der Wildtierhaltebewilligung des Conny-Land.
Die fünfseitige Strafanzeige mit den genannten Medienberichten kann unter www.asms-swiss.ch abgerufen werden.
Kontakt:
ASMS
Noëlle Delaquis
Leiterin Fachstelle Delfine
Mobile: +41-(0)76-393'20'60
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