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Caritas Schweiz: Eidgenössisches Rahmengesetz zur Existenzsicherung formulieren

13.02.2003 – 12:20 

Luzern (ots) -

Caritas nimmt Stellung zur SKOS-Studie über Existenzsicherung im
Föderalismus
"Existenzsicherung im Föderalismus der Schweiz" -
unter diesem Titel hat die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe
(SKOS) eine Studie präsentiert. Ihre Resultate sind alarmierend.
Armut wird in der Schweiz ganz entscheidend durch den Wohnort
beeinflusst.
Wie unterschiedlich die Situation für Armutsbetroffene in der
Schweiz ist, zeigt das Beispiel einer typischen working poor-Familie
mit einem tiefen Ausgangseinkommen von 46'800 Franken netto im Jahr.
Nach der Bezahlung von Steuern, Miete und Krankenkasse und dem
Erhalt kantonaler Sozialleistungen (Prämienverbilligung für
Krankenkassen, Kinder- und Familienzulage) verbleibt dieser Familie
für Essen, Kleidung, Freizeit usw. im besten Fall (Bellinzona) ein
verfügbares Einkommen von 38'241 Franken, im schlechtesten Fall
(Zürich) ein solches von 23'658 Franken. Der Gang zum Sozialamt ist
damit unumgänglich.
Diese massiven Ungleichheiten, die auch bei anderen
armutsgefährdeten Haushalten (z.B. bei erwerbstätigen
Alleinerziehenden oder alleinlebenden geschiedenen Männern mit
Alimentenverpflichtung) zu beobachten sind, verstossen gegen die
verfassungsmässigen Sozialziele und stellen den Föderalismus in
Frage.
Caritas Schweiz fordert die Kantone auf, ihre Systeme zur
Existenzsicherung zu überprüfen. Es darf nicht sein, dass Haushalte
mit Nettoeinkommen knapp über dem Existenzminimum durch die
kantonalen Sozialsysteme, die hohen Mieten und die teuren
Krankenkassenprämien in die Sozialhilfe gedrängt werden.
Caritas Schweiz erwartet von den eidgenössischen Räten, dass sie
die Diskussion über ein Bundesrahmengesetz zur Existenzsicherung
wieder aufnehmen. In einem solchen Gesetz sollte die steuerliche
Befreiung des Existenzminimums festgeschrieben, die materielle
Harmonisierung kantonaler Sozialleistungen - etwa der
Alimentenbevorschussung - geregelt und die Richtlinien zur sozialen
Existenzsicherung verbindlich erklärt werden.

Kontakt:

Carlo Knöpfel
Leiter Bereich Grundlagen
Tel. +41/41/419'23'69
Mobile: +41/79/651'42'52
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