Caritas Schweiz / Caritas Suisse
Caritas Schweiz: Eidgenössisches Rahmengesetz zur Existenzsicherung formulieren
Luzern (ots)
Caritas nimmt Stellung zur SKOS-Studie über Existenzsicherung im Föderalismus
"Existenzsicherung im Föderalismus der Schweiz" - unter diesem Titel hat die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) eine Studie präsentiert. Ihre Resultate sind alarmierend. Armut wird in der Schweiz ganz entscheidend durch den Wohnort beeinflusst.
Wie unterschiedlich die Situation für Armutsbetroffene in der Schweiz ist, zeigt das Beispiel einer typischen working poor-Familie mit einem tiefen Ausgangseinkommen von 46'800 Franken netto im Jahr.
Nach der Bezahlung von Steuern, Miete und Krankenkasse und dem Erhalt kantonaler Sozialleistungen (Prämienverbilligung für Krankenkassen, Kinder- und Familienzulage) verbleibt dieser Familie für Essen, Kleidung, Freizeit usw. im besten Fall (Bellinzona) ein verfügbares Einkommen von 38'241 Franken, im schlechtesten Fall (Zürich) ein solches von 23'658 Franken. Der Gang zum Sozialamt ist damit unumgänglich.
Diese massiven Ungleichheiten, die auch bei anderen armutsgefährdeten Haushalten (z.B. bei erwerbstätigen Alleinerziehenden oder alleinlebenden geschiedenen Männern mit Alimentenverpflichtung) zu beobachten sind, verstossen gegen die verfassungsmässigen Sozialziele und stellen den Föderalismus in Frage.
Caritas Schweiz fordert die Kantone auf, ihre Systeme zur Existenzsicherung zu überprüfen. Es darf nicht sein, dass Haushalte mit Nettoeinkommen knapp über dem Existenzminimum durch die kantonalen Sozialsysteme, die hohen Mieten und die teuren Krankenkassenprämien in die Sozialhilfe gedrängt werden.
Caritas Schweiz erwartet von den eidgenössischen Räten, dass sie die Diskussion über ein Bundesrahmengesetz zur Existenzsicherung wieder aufnehmen. In einem solchen Gesetz sollte die steuerliche Befreiung des Existenzminimums festgeschrieben, die materielle Harmonisierung kantonaler Sozialleistungen - etwa der Alimentenbevorschussung - geregelt und die Richtlinien zur sozialen Existenzsicherung verbindlich erklärt werden.
Kontakt:
Carlo Knöpfel
Leiter Bereich Grundlagen
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