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pafl: Verfahren der EFTA-Überwachungsbehörde betreffend der Besteuerung firmeneigener Versicherungsgesellschaften (Captives) in Liechtenstein

24.03.2010 – 17:52 

Vaduz (ots) -

Vaduz, 24. März (pafl) - Die
EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) hat mittels einer heute Mittwoch 
ergangenen Endentscheidung das am 24. September 2008 eingeleitete 
förmliche Prüfverfahren abgeschlossen.
Die ESA gelangt in ihrem Entscheid zum Schluss, dass die seit 1998
geltende Besteuerung der Eigenversicherungen (Captives) in 
Liechtenstein mit dem EWR-Recht unvereinbar ist und eine 
ungerechtfertigte staatliche Beihilfe im Sinne des Art. 61 des 
EWR-Abkommens darstellt.
Liechtenstein wird aufgefordert, die steuerliche Behandlung der 
Eigenversicherungen mit dem EWR-Recht in Einklang zu bringen und die 
Beihilfenbeträge für den Zeitraum ab 6. November 2001 bis 31. 
Dezember 2009 inklusive Zinsen von den betroffenen Captives 
zurückzufordern.
Die heute ergangene Endentscheidung kann innerhalb von zwei 
Monaten beim EFTA-Gerichtshof angefochten werden.
"Wir nehmen die Entscheidung der EFTA-Überwachungsbehörde zur 
Kenntnis, bedauern aber, dass das Vertrauen der Captives in die 
Ordnungsmässigkeit der gegenständlichen liechtensteinischen 
Steuerbestimmungen seitens der EFTA-Überwachungsbehörde nur teilweise
geschützt wurde. Die Regierung wird den Endentscheid in den kommenden
Tagen einer eingehenden Prüfung unterziehen und entscheiden, ob 
Liechtenstein diesen an den EFTA-Gerichtshof weiterziehen wird", so 
Regierungschef Klaus Tschütscher.

Kontakt:

Stabsstelle EWR
Andrea Entner-Koch, Leiterin
T +423 236 60 37